Ein 34-jähriger moldauischer Staatsangehöriger reiste trotz bestehendem Einreiseverbot in das Bundesgebiet ein. Bundespolizisten erkannten den Verstoß und wiesen den Mann nach Tschechien zurück.
Einreise trotz Fahndungsausschreibung
Am Mittwochabend, dem 3. Juni 2025, passierte ein 34-jähriger moldauischer Staatsangehöriger als Beifahrer in einem Personenkraftwagen den Grenzübergang Neuaign bei Eschlkam. Die Einreise erfolgte im Rahmen der seit Oktober 2023 wiedereingeführten stationären Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze.
Kontrolle durch die Grenzpolizeigruppe Furth im Wald
Eine Streife der Grenzpolizeigruppe Furth im Wald kontrollierte den Mann im Rahmen dieser Kontrollen. Bei der anschließenden fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Beamten gleich zwei Einträge im System fest: eine bestehende Ausschreibung zur Festnahme sowie ein nationales Einreiseverbot für Deutschland.
Übergabe an die Bundespolizei
Die Landespolizisten übergaben den 34-Jährigen daraufhin zur weiteren Sachbearbeitung an das Bundespolizeirevier Furth im Wald. Die Bundespolizisten überprüften den Sachverhalt und leiteten die notwendigen Maßnahmen ein.
Zurückweisung nach Tschechien
Als Konsequenz verweigerten die Bundespolizisten dem Moldauer die Einreise in das Bundesgebiet. Der Mann wurde umgehend nach Tschechien zurückgewiesen. Gegen ihn können weitere rechtliche Schritte folgen.