Lindau (ots). Am vergangenen Wochenende (16./17. Juli) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) drei mutmaßliche Schleuser mit insgesamt acht Geschleusten ertappt. Alle Aufgegriffenen verfügten nicht über die entsprechenden Reisedokumente.
Die Beschuldigten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise beziehungsweise versuchten Einschleusens von Ausländern. Ein Schleuserfahrer kam am Montagabend (18. Juli) in Abschiebehaft, alle anderen Migranten mussten nach Österreich zurück.
Am Sonntagmorgen stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen ivorischen Fahrzeuglenker, der in seinem Wagen mit deutscher Zulassung vier kamerunische Staatsangehörige beförderte. Der 23-jährige Fahrer konnte den Beamten, außer seinem deutschen Führerschein, keine gültigen Reisedokumente vorlegen. Durch die Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann über eine Duldung verfügt, mit der er jedoch nicht berechtigt ist, aus Deutschland aus- und wieder einzureisen.
Bei den Fahrzeuginsassen handelte es sich um eine 21-Jährige, ihre 5-jährige Tochter und ihre 21-jährige Schwester sowie einen 24-jährigen Mann. Angeblich hatten die ausweislosen Kameruner den Fahrer auf seiner Rückfahrt von Italien angesprochen und um Mitnahme gebeten. In Deutschland wollten die mutmaßlich Geschleusten dann Asyl beantragen.
Das Asylverfahren des ivorischen Fahrers war bereits 2017 negativ beschieden und Anfang 2019 rechtkräftig abgeschlossen worden. Eine Abschiebung war seitdem jedoch nicht erfolgt, da sich der Mann jeglicher Mitwirkung an der Passersatzpapierbeschaffung verweigert und daraufhin insgesamt 28 Duldungen erhalten hatte.
Die Bundespolizisten fanden jedoch auf dem Handy des 23-Jährigen Fotos seines ivorischen Ausweises sowie seiner Geburtsurkunde auf. Die Beamten führten den mutmaßlichen Schleuserfahrer am Montagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn am Abend in die Abschiebehafteinrichtung Eichstätt ein.
Bereits in den frühen Morgenstunden des Vortages (16. Juli) war den Lindauer Beamten eine südasiatische Fahrgemeinschaft ins Netz gegangen. Am Steuer des in Italien zugelassenen Fahrzeugs saß ein 21-jähriger pakistanischer Staatsangehöriger. Der Fahrzeuglenker sowie der Beifahrer, ein 26-jähriger Landsmann, konnten sich gegenüber den Beamten mit ihren gültigen Reisepässen ausweisen.
Über Aufenthaltstitel, die die Männer für die Einreise nach Deutschland benötigen, verfügten beide jedoch nicht. Im Fond des Wagens befanden sich außerdem vier indische Männer im Alter zwischen 19 und 30 Jahren. Einer der Mitfahrer hatte offensichtlich hockend und nicht angeschnallt im Fußraum des Kleinwagens von Italien bis Lindau ausharren müssen. Die vier indischen Staatsbürger konnten keinerlei Reisedokumente vorweisen.
Die Bundespolizisten wiesen die Fahrgemeinschaft nach der Anzeigenbearbeitung nach Österreich zurück. Gegen die beiden Pakistaner wird wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ermittelt.
(Bericht und Bild: Bundespolizei Lindau)