(Bericht der Bundespolizei Waldmünchen) – Bundespolizisten haben am Donnerstag (22. Dezember) einem Georgier die Einreise verweigert. Gegen den 24-Jährige lag ein gültiges Einreiseverbot nach Deutschland vor.
Gegen 14:30 Uhr kontrollierte eine Bundespolizeistreife in einem Zug aus Prag auf Höhe Furth im Wald einen 34-Jährigen. Der Georgier konnte weder einen gültigen Reisepass noch einen für die Einreise nach Deutschland berechtigenden Aufenthaltstitel vorlegen.
Die Ermittlungen ergaben, dass gegen den Mann ein gültiges Einreiseverbot nach Deutschland vorlag. Das Bundespolizeirevier Furth im Wald nahm die Ermittlungen wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie eines versuchten Verstoßes gegen das Einreiseverbot auf.
Nach Auskunft der französischen Behörden hatte der Georgier im Juli 2023 einen Asylantrag in Frankreich gestellt. Eigenen Angaben zufolge war der Georgier am Dienstag (19. Dezember) von Frankreich über Deutschland nach Prag gereist. Deshalb zeigten die Bundespolizisten den 34-Jährigen zusätzlich wegen eines Verstoßes gegen das Einreiseverbot und unerlaubter Einreise an.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiesen die Bundespolizisten den 34-Jährigen zurück nach Tschechien.