Bericht der Bundespolizei Waidhaus
Am Mittwoch (4. Dezember) haben Zivilfahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen internationalen Haftbefehl vollstreckt. Der 27-jährige Pole wurde vorläufig festgenommen.
Fahnder der Bundespolizei kontrollierten in Waidhaus einen Pkw. Die fünf Insassen waren auf dem Weg in die Schweiz, um dort zu arbeiten. Bei der Überprüfung der Personen stellten die Bundespolizisten bei einem Insassen eine Fahndungsnotiz aus Polen fest. Polnische Behörden suchten den 27-Jährigen wegen eines im März 2020 begangenen Raubes und gefährlicher Körperverletzung mit einem internationalen Haftbefehl.
Er wurde durch die Beamten festgenommen und im Anschluss einem Richter des Amtsgerichts Weiden vorgeführt. Bei dem 27-Jährigen steht nun eine Überstellung an die polnische Justiz an.
Einen weiteren Fahndungserfolg konnten die Fahnder am frühen Mittwochmorgen für sich verbuchen. Ein 33-jähriger Ukrainer wurde gleich von zwei Behörden gesucht. Die Staatsanwaltschaft Regensburg suchte den Mann aufgrund eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Das Amtsgericht Straubing verurteilte den Ukrainer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.275 Euro. Da er seine Justizschulden noch vor Ort begleichen konnte, blieb ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe erspart.
Auch eine weitere Fahndungsnotiz zur Festnahme des Mannes konnte entkräftet werden. Nach Rücksprache mit dem Ausländeramt Köln ist die Fahndungsnotiz mittlerweile ausgesetzt und er darf sich legal in Deutschland aufhalten. Dem 33-jährigen wurde daher die Weiterreise gestattet.
Auch ein 31-jähriger Moldauer konnte eine angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem er noch vor Ort die durch das Amtsgericht Würzburg verhängte Geldstrafe in Höhe von 820 Euro bezahlte. Die Staatsanwaltschaft Würzburg suchte den Mann wegen unerlaubtem Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. Er war Insasse in einem moldauischen Kleinbus und wurde durch Fahnder der Bundespolizei in Waidhaus kontrolliert. Da sein Aufenthalt im Schengenraum jetzt rechtskräftig ist, wurde ihm ebenfalls am Mittwochmorgen die Weiterreise gestattet.