Erfolgreiches Wochenende für die Bundespolizei Waidhaus: Bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckten die Beamten vier Haftbefehle. Zwei Personen wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

 

Bundespolizei Waidhaus Furth im Wald
Foto: Symbolbild

 

Grenzkontrollen führen zu mehreren Festnahmen

Bundespolizei. Im Zeitraum von 19. bis 22. Dezember 2025 vollstreckten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 insgesamt vier Haftbefehle. Zwei Personen wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert, eine weitere Person in ein Bezirksklinikum gebracht. Ein Betroffener konnte nach Zahlung einer Geldstrafe seine Reise fortsetzen.

Untersuchungshaft wegen Identitätsmissbrauchs

An der Grenzkontrollstelle Waidhaus kontrollierten die Beamten einen 24-jährigen moldauischen Staatsangehörigen, bei dem ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Leipzig aus Juli 2025 festgestellt wurde.

Dem Mann wird vorgeworfen, sich über mehrere Jahre hinweg mit einer gefälschten rumänischen Identitätskarte als EU-Bürger ausgegeben zu haben. Dadurch soll er unter anderem ein Bankkonto eröffnet, gearbeitet und sich unerlaubt im Schengenraum aufgehalten haben. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde er festgenommen und nach Vorführung beim Amtsgericht in die Justizvollzugsanstalt Leipzig eingeliefert.

Selbstmeldung bei der Bundespolizei endet im Bezirksklinikum

Ein 64-jähriger deutscher Staatsangehöriger erschien am Bahnhof Weiden selbstständig bei der Bundespolizei. Gegen ihn lag eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Gera wegen Betrugs vor. Da der eigentliche Haftbefehl nicht eröffnet werden konnte, wurde der Mann zunächst entlassen. Nachdem er jedoch Suizidabsichten äußerte, brachten die Beamten ihn in Abstimmung mit der Polizei Weiden in ein Bezirksklinikum.

Haftantritt nach Verurteilung

Ebenfalls an der Grenzkontrollstelle Waidhaus nahmen die Einsatzkräfte einen 35-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da er sich dem Strafantritt entzogen hatte, wurde er festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Bundespolizei – Geldstrafe beglichen – Weiterreise erlaubt

In einem weiteren Fall stellten die Beamten bei einem 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Nachdem ein Bekannter die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro beglichen hatte, durfte der Mann seine Reise fortsetzen.