Die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus wurde am vergangenen Wochenende (18.-20. August) um zahlreiche verbotene Gegenstände erweitert. Die Zivilfahnder stellten bei fünf Waffenschmugglern insgesamt vier verbotene Springmesser und eine zwei verbotene Druckluftpistole sicher. Die Bundespolizei ermittelt wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.
Bei einem 30-jährigem Türken wurde bei einer Kontrolle in Waidhaus am Freitagvormittag ein Springmesser im Handschuhfach seines Pkws aufgefunden. Er gab den Besitz des nach dem Waffengesetz verbotenem Messers zu und akzeptierte bereitwillig die ausgestellte Strafanzeige der Beamten.
Auch ein 47-jähriger Ukrainer wurde nur kurze Zeit später mit einem verbotenen Springmesser in der Hosentasche erwischt. Das Messer wurde sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Gleich zwei Strafanzeigen erwarten einen 20-jährigen Syrer. Er wurde am Samstag in Waldsassen nach der Einreise aus Tschechen kontrolliert und versteckte seine dort getätigten Einkäufe in der Reserveradmulde seines Pkws. Die dort aufgefundenen 4 Gramm Marihuana, 95 Gramm Marihuana-Tabakgemisch und zwei verbotene Gasdruckpistole bescherten dem 20-Jährigen gleich zwei Anzeige gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz.
Am Sonntag konnten die Zivilfahnder weitere zwei Springmesser sicherstellen. Ein 75-jähriger Schweizer und ein 41-jähriger Rumäne hatten jeweils ein Springmesser im Gepäck. Auch diese verbotenen Waffen ergänzten nun die Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus.
Bericht der Bundespolizei Waidhaus