Bundespolizisten in Waidhaus kontrollierten am Dienstag, 2. Juni, zwei Männer bei der Einreise nach Deutschland. Beide wurden per Haftbefehl gesucht – mit unterschiedlichem Ausgang.


Bundespolizei Waidhaus Grenze, Grenzkontrollen
Foto: Bundespolizei Waidhaus

Vorgeschichte mit Folgen: 40-Jähriger landet in JVA

In der Nacht zum Dienstag stoppten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus einen internationalen Linienbus auf der Route Polen–Deutschland an der Autobahn A6. Dabei kontrollierten sie einen 40-jährigen tschechischen Staatsbürger. Ein Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem förderte gleich zwei offene Einträge der Staatsanwaltschaft Weiden zutage.

Der erste Haftbefehl geht auf eine Verurteilung des Amtsgerichts Weiden aus November 2023 zurück: Der Mann hatte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen und eine Geldstrafe erhalten, die er bis zuletzt nicht beglich. Beim zweiten Eintrag handelt es sich um ein Urteil aus dem Jahr 2024 – ebenfalls durch das Amtsgericht Weiden – wegen eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz. Grundlage war Marihuana, das Bundespolizisten bei einer früheren Einreisekontrolle im Mai 2024 an eben diesem Grenzpunkt bei ihm sichergestellt hatten.

Da er auch diesmal nicht in der Lage war, seine Geldstrafe zu bezahlen, nahmen die Beamten ihn fest. Am Dienstag lieferten sie ihn in die Justizvollzugsanstalt Weiden ein, wo er seine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Dienstagnachmittag: Zweiter Zugriff – glimpflicherer Ausgang

Wenige Stunden später stoppten die Bundespolizisten an der gleichen Kontrollstelle einen Kleintransporter. Als Insasse befand sich ein 21-jähriger rumänischer Staatsbürger. Auch seine Überprüfung ergab einen Fahndungstreffer: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück suchte nach ihm aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls.

Das Amtsgericht Osnabrück hatte den Mann im September des Vorjahres wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt. Statt zu zahlen, hatte er sich ins Ausland abgesetzt. Vor Ort zeigte er sich jedoch kooperativ: Er beglich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 280 Euro sowie anfallende Verfahrenskosten von 169 Euro direkt an der Kontrollstelle. Damit konnte er eine mehrtägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden und seine Reise ungehindert fortsetzen.

Grenzkontrollen als wirksames Fahndungsinstrument

Beide Fälle verdeutlichen, wie effizient die systematischen Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze als Fahndungsinstrument wirken. Bereits im Vorjahr war einer der Betroffenen an eben dieser Stelle aufgefallen – der dadurch entstandene Straffall führte nun zu seiner erneuten Festnahme. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus ist rund um die Uhr im Einsatz und überprüft den grenzüberschreitenden Reiseverkehr auf der A6.