Bericht des Landratsamtes Cham / Bild: Symbolbild
Cham. Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona 2021/2022 für Kinder und Jugendliche“ wurde von der Bundesregierung der Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen beschlossen.
Familien, die im August 2021 Wohngeld, aber keinen Kinderzuschlag beziehen, können dazu einen Antrag bei ihrer Familienkasse stellen. Dem Antrag ist eine Kopie des Wohngeldbescheids beizufügen. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro können Minderjährige und Jugendliche erhalten.
Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen.
Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse geschickt werden oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse: Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de.
Die Auszahlung für Familien mit Wohngeld erfolgt durch die Familienkasse. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.
Außerdem steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800/ 4 5555 43 zur Verfügung. Bezieher die neben Wohngeld auch Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch und ohne Antrag ab August 2021 als Einmalzahlung.