Schwandorf. Die Kreisbrandinspektion im Landkreis Schwandorf ist eine ausschließlich ehrenamtlich besetzte Führungsinstanz im bayerischen Feuerlöschwesen auf Kreisebene und bildet die direkte Schnittstelle von der Kreisverwaltungsbehörde zu den Feuerwehren, so Pressesprecher Hans-Jürgen Schlosser. Die Rechtsgrundlage ist das bayerische Feuerwehrgesetz mit der Ausführungsverordnung zum Feuerwehrgesetz.
Die Kreisbrandinspektion wird von den Landkreisen Bayerns aufgestellt, um die fachliche Aufsicht über die Feuerwehren zu gewährleisten. Geleitet wird die Kreisbrandinspektion vom Kreisbrandrat. Unterstützt wird er dabei von den Kreisbrandinspektoren und den Kreisbrandmeistern, die er im Einvernehmen mit dem Landratsamt bestimmt. Der Kreisbrandrat wiederum wird durch die Kommandanten eines Landkreises gewählt. Die Kreisbrandinspektion besteht laut der Vollzugbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetz aus den besonderen Führungsdienstgraden und Fachberatern der entsprechenden Gebietskörperschaften und Fachgebieten auf Kreisebene.
Die Kreisbrandinspektion bildet die obere Feuerwehr-Führungsebene in einem Landkreis, ist also zu der internen Führung bzw. Verwaltung der Feuerwehren zu rechnen. Oberhalb der Kreis- bzw. Stadtbrandinspektionen gibt es in Bayern keine weitere interne Führungsebene mehr, wie dies in anderen Bundesländern der Fall ist. Alle darüber gehenden Abstimmungsprozesse werden auf Verwaltungsebene (Regierung, Bayerisches Staatsministerium des Innern) oder auf Verbandsebene (Bezirksfeuerwehrverband, Landesfeuerwehrverband) geregelt. Daher sind die Arbeiten der Kreisfeuerwehrverbände bzw. Stadtfeuerwehrverbände immer eng mit den Inspektionen verknüpft. Die Bezeichnungen “Kreisbrandrat”, “Kreisbrandinspektor” und “Kreisbrandmeister”
sind nicht als klassische Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern zu verstehen, sondern zu den Funktionsbezeichnungen. Daher werden sie als “Besondere Führungsdienstgrade” bezeichnet. Jeder dieser “Besonderen Führungsdienstgrade” behält nämlich weiterhin den Dienstgrad aus seiner Heimatfeuerwehr, nur werden diese Dienstgradabzeichen nicht mehr sichtbar an der Uniform getragen, sondern durch die Funktionsabzeichen ersetzt.
Aufgaben der Inspektion
Neben der Besichtigung der Feuerwehren hat die Kreisbrandinspektion auch zur Aufgabe, für eine einheitliche Ausbildung zu sorgen, Alarmpläne zu erstellen, die Feuerwehren und Behörden zu beraten, die Zusammenarbeit mit anderen Hilfsdiensten und weiteren Katastrophenschutz-Organisationen zu vertiefen, Leistungsprüfungen abzunehmen und gegebenenfalls auch die Einsatzleitung bei Einsätzen zu übernehmen. Die Übernahme der Einsatzleitung wird meistens dann übernommen, wenn dies der Kommandant bzw. der jeweilige Einheitsführer des Schadensortes wünscht, wenn die Größe der Schadenslage dies erforderlich macht oder andere zwingende Gründe vorliegen.
Deshalb werden die “Besonderen Führungsdienstgrade” immer zu den ihrem Gebiet betreffenden größeren Einsätzen mitalarmiert. Die Kreisbrandräte und Kreisbrandinspektoren übernehmen oft auch das Amt des “Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL)” bei Katastropheneinsätzen. Dann haben sie die erweitere Ausbildung an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried besucht und sind eventuell bereits von den Landratsämtern “im Voraus benannt”, d. h., sie können bei Eintreten von Schadenslagen diese Funktion bereits ausüben, bevor der Hauptverwaltungsbeamte (HVB) zusammen mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) den Katastrophenfall oder zumindest die Notwendigkeit für den Einsatz des ÖEL feststellen konnte.
Definition im Landkreis Schwandorf
Im Landkreis Schwandorf wird Kreisbrandrat Christian Demleitner durch die Kreisbrandinspektoren Thomas Schmidt für den Bereich Süd, Richard Fleck für den Bereich Ost sowie Helmut Schatz für den Bereich Nord unterstützt. Neu hinzugekommen ist seit der Amtsübernahme von Christian Demleitner die Fach-Inspektion, die unter der Leitung von Kreisbrandinspektor Christoph Beier steht. Insgesamt 11 Kreisbrandmeister mit Zuteilung einer Gebietskörperschaft betreuen die rund 160 Feuerwehren vor Ort.
Des Weiteren steht Fachkreisbrandmeister Christoph Spörl zum Thema Jugendarbeit zur Seite. Des Weiteren stehen die Fachkreisbrandmeister Hans-Jürgen Schlosser für den Bereich Gefahrgut und Umweltmanagement sowie Bevölkerungsinformation und Medienarbeit, Kreisbrandmeisterin Josefine Duscher als Verantwortliche Führungskraft für den Bereich Ausbildung, Kreisbrandmeister Stefan Schmid für den Bereich Atemschutz sowie Fachberater Christian Schwendner für den Bereich Vorbeugender Brandschutz / Brandschutzdienststelle zur Verfügung.
Urkundenübergabe im Landratsamt Schwandorf
Ein breites Aufgabenspektrum wartet auf die beiden neuen Verantwortlichen Führungskräfte der Kreisbrandinspektion im Landkreis Schwandorf die heute aus den Händen von Landrat Thomas Ebeling sowie Kreisbrandrat Christian Demleitner die Ernennungsurkunde zum Kreisbrandmeister und Fachberater erhalten haben. Für den bereits ausgeschiedenen Kreisbrandmeister Ferdinand Duscher folgt nun Reinhold Stangl offiziell als Nachfolger. Stangl war bereits längere Zeit stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Neunburg v.W..
Dabei zeigte der erfahrene Feuerwehrmann bei zahlreichen Einsätzen bereits ein großes Fachwissen und Führungsgeschick. „Reinhold Stangl verfügt aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenz über die notwendige Akzeptanz für diese neue Aufgabe“, so Kreisbrandrat Christian Demleinter bei der Ernennung im Landratsamt Schwandorf. Zum neuen Aufgabengebiet gehören die Stadt Neunburg v.W. sowie die Gemeinde Thanstein. Insbesondere die Einsatzschwerpunkte auf den naheliegenden Staatsstraßen sowie die Industriegebiete bilden Herausforderungen in der neuen Funktion, so der Pressesprecher Hans-Jürgen Schlosser von der Kreisbrandinspektion. Auch Fachberater Christian Schwendner von der Feuerwehr Schwandorf erhielt aus den Händen von Landrat Thomas Ebeling die Ernennungsurkunde.
Die neugeschaffene Stelle in der Kreisbrandinspektion ist zuständig für die Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren. Zusätzlich wirkt diese bei Begehungen von Sonderbauten sowie Abnahmen von Konzepten für Veranstaltungen mit. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens überprüft die Dienststelle unter anderem ob Rettungswege eines Gebäudes vorhanden sind und den Anforderungen entsprechen. „Christian Schwendner hat das Fachwissen und das Knowhow diese Stelle auszufüllen“ so Kreisbrandrat Christian Demleitner. Landrat Thomas Ebeling wünschte den beiden eine „glückliche“ Hand bei der Ausübung ihrer Funktionen.
(Bericht und Bild: Kreisbrandinspektion Schwandorf)