Die Polizeiinspektion Regensburg Süd kontrollierte am Wochenende gezielt E-Scooter-Fahrer. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestell-
E-Scooter mit 54 km/h unterwegs
In den frühen Abendstunden des Samstags, 4. Juli 2026, wurde ein 15-jähriger rumänischer Staatsangehöriger mit seinem E-Scooter zur Kontrolle angehalten. Die Beamten stellten fest, dass das Fahrzeug erheblich schneller fuhr als erlaubt. Der E-Scooter erreichte eine Geschwindigkeit von 54 km/h, obwohl maximal 20 km/h zulässig sind. Zudem war das Fahrzeug nicht versichert und durfte am Straßenverkehr nicht teilnehmen. Den Fahrer erwartet unter anderem eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
E-Scooter-Fahrer unter Alkoholeinfluss
Am frühen Sonntagmorgen, 5. Juli 2026, wurde ein italienischer Staatsangehöriger mit seinem E-Scooter durch eine Streifenbesatzung angehalten. Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer alkoholisiert war. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert über der gesetzlichen Grenze. Die Weiterfahrt wurde unterbunden, den Fahrer erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld von 500 Euro.
Fünf E-Scooter-Fahrer ohne Versicherungsschutz
Am Samstagnachmittag, 4. Juli 2026, wurde ein 34-jähriger syrischer Staatsangehöriger mit seinem E-Scooter zur Kontrolle angehalten. Einen gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag konnte er nicht vorweisen.
Auch ein 20-jähriger deutscher Regensburger fuhr am Samstagmittag, 4. Juli 2026, ohne gültigen Haftpflichtversicherungsvertrag mit seinem E-Scooter.
Am Samstagvormittag, 4. Juli 2026, wurde ein 12-jähriger kroatischer Staatsangehöriger mit seinem E-Scooter angehalten. Auch er konnte keinen gültigen Versicherungsschutz vorweisen. Zudem hätte er mit zwölf Jahren noch keinen E-Scooter fahren dürfen.
Zur gleichen Zeit war ein 12-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger ohne gültigen Haftpflichtversicherungsschutz mit seinem E-Scooter unterwegs. Auch er hätte mit dem Fahrzeug noch nicht fahren dürfen.
Eine 19-jährige ukrainische Staatsangehörige wurde am Freitagabend, 3. Juli 2026, mit ihrem E-Scooter angehalten. Im Rahmen der Kontrolle konnte auch sie keinen gültigen Versicherungsschutz vorweisen.
Polizei betont Verkehrssicherheit
Der Leiter der Polizeiinspektion Regensburg Süd, Markus Fuchs, betont die Bedeutung der Kontrollen: „E-Scooter sind praktische Verkehrsmittel. Viele Nutzer unterschätzen jedoch, dass sie rechtlich Kraftfahrzeuge sind und daher klare gesetzliche Vorgaben gelten. Wer ohne Versicherungsschutz, mit einem manipulierten Fahrzeug oder unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Unsere Kontrollen dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit und dem Schutz aller.“
Präventionshinweise der Polizei
Die Polizeiinspektion Regensburg Süd gibt folgende Hinweise für E-Scooter-Nutzer: E-Scooter erst ab 14 Jahren nutzen. Keine zweite Person mitnehmen. Keine Alkohol- oder Drogenfahrt, es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto. Nicht auf dem Gehweg fahren, sofern keine entsprechende Freigabe besteht. Angepasste Geschwindigkeit fahren. Das Handy während der Fahrt nicht benutzen. Ein Helm ist zwar nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Sichtbar fahren, Beleuchtung und Reflektoren nutzen.