Tirschenreuth. Das Landratsamt Tirschenreuth steht den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin nur mit einem eingeschränkten Dienstbetrieb zur Verfügung.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit den Arbeitsbereichen bzw. Sachbearbeitern grundsätzlich nur per Telefon, Post oder Mail zu kommunizieren.
Termine/Vorsprachen sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich (dies gilt z. B. auch für die Zulassungsstelle).
Ein Zutritt zum Landratsamt und den Außenstellen ist nur mit Termin, einer medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) bzw. FFP2-Maske (oder vergleichbare Schutzmaske) und unter Einhaltung der Corona-Hygienevorschriften (1,5 Meter Abstand, Händedesinfektion etc.) gestattet.
Für Anlieferer auf dem Deponiegelände Steinmühle gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Das Landratsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen. Die derzeitige Lage erfordert vor allem im Interesse der Gesundheit der gesamten Bevölkerung diese Maßnahmen.
Bericht des Landratsamtes Tirschenreuth
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