Gegen einen 39-jährigen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Kontrolle am Sonntagnachmittag
Nach Angaben der Bundespolizei kontrollierten Fahndungskräfte am Nachmittag einen 39-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der mit einem in Deutschland zugelassenen Pkw aus Tschechien nach Deutschland einreiste.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs entdeckten die Beamten im Handschuhfach ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen. Zudem ähnelte das Spray äußerlich einer Pistole. Darüber hinaus fanden die Einsatzkräfte ein Einhandmesser.
Zur weiteren Sachbearbeitung wurde der Mann zur Dienststelle gebracht. Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 39-Jährige seine Reise fortsetzen.
Grenzkontrollen decken Verstöße auf
Die Bundespolizei weist regelmäßig darauf hin, dass bestimmte Messer sowie Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen unter das Waffengesetz fallen können. Bei Kontrollen im grenznahen Bereich werden entsprechende Verstöße konsequent verfolgt.