(Bericht der Grenzpolizei Waidhaus) – Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus am Freitag, den 15.12.2023, gegen 13:30 Uhr, einen serbischen Staatsbürger, der in das Bundesgebiet einreisen wollte. Der Serbe händigte den Beamten einen totalgefälschten serbischen Führerschein aus. Da er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, wurde er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung beanzeigt.
Ebenso am Freitag, den 15.12.2023, gegen 23:30 Uhr, kontrollierten die Fahnder an der BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien, bei Waidhaus, einen Pkw mit deutscher Zulassung. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den kosovarischen Fahrer ein Haftbefehl bestand. Glücklicherweise hatte er genügend Bargeld dabei, um durch Zahlung von etwa 600 Euro einer Haftstrafe zu entgehen.
Am 16.12.2023, gegen 10:00 Uhr, kontrollierten die Streifenbeamten an der BAB 6, Fahrtrichtung Tschechien, bei Waidhaus, einen moldauischen Staatsbürger. Bei der Durchsuchung der Person konnten die Beamten eine Kopie eines totalgefälschten rumänischen Personalausweises auffinden. Da er sich bereits seit einigen Monaten im Bundesgebiet aufhält, machte er sich wegen unerlaubter Einreise und des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel strafbar. Zudem erwartet ihn nun eine Anzeige wegen Urkundenfälschung.
Am 16.12.2023, in den Abendstunden, kontrollierten die Beamten der GPI Waidhaus auf der Staatsstraße, Höhe Waidhaus, kurz nach dem Grenzübergang, einen deutschen Pkw. Der deutsche Beifahrer händigte den Fahndungsbeamten eine Kleinmenge unerlaubter Feuerwerkskörper, die er kurz zuvor in Tschechien erwarb, aus. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Sprengstoffgesetz.
Ein rumänischer Fahrzeugführer fiel den Fahndern in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 17.12.2023, auf. Dieser befuhr die BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien. Bei der Kontrolle stellte die Fahndungsbeamten fest, dass gegen den Rumänen ein Haftbefehl bestand. Er hatte ausreichend Bargeld dabei, um die Haftstrafe durch Zahlung von etwa 260 Euro abzuwenden.
Am Sonntag, den 17.12.2023, gegen 16:30 Uhr, kontrollierten die Beamten der GPI Waidhaus an der BAB 6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Leuchtenberg, einen moldauischen Staatsbürger. Dieser hielt sich bereits seit dem Frühjahr im Bundesgebiet ohne erforderlichen Aufenthaltstitel auf. Er machte sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar. Nach Anzeigenerstattung und Aushändigung einer Grenzübertrittsbescheinigung wurde er entlassen.
In der Nacht von Sonntag auf Montag, den 18.12.2023, wurde ein rumänischer Staatsbürger einer Schleierfahndungskontrolle unterzogen. Gegen den 57-jährigen Rumänen bestand ein Haftbefehl. Dieser konnte seine Fahrt nach erfolgter Zahlung in Höhe von etwa 220 Euro fortsetzen und musste nicht in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert werden.
Ebenfalls in der Nacht von Sonntag auf Montag, gegen 04:00 Uhr, stellten die Beamten der Grenzpolizeiinspektion einen slowakischen Pkw fest. Der slowakische Fahrzeugführer händigte den kontrollierenden Beamten eine ungültige slowakische Fahrerlaubnis aus. Die Weiterfahrt wurde daraufhin unterbunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.