München. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Freigabe der Überbrückungshilfe II durch die EU-Kommission begrüßt. Brüssel hatte am Freitag die sogenannte „Bundesregelung Fixkosten“ gebilligt. Sie ist die Grundlage für Genehmigung und Auszahlung des Bundesprogramms Überbrückungshilfe II.
Aiwanger: „Jetzt kann das Geld für bayerische Unternehmen endlich fließen. Viele Firmen sind von der Coronakrise durch Umsatzausfälle schwer getroffen worden. Sie warten auf die versprochene Unterstützung. Insgesamt haben etwa 3600 bayerische Betriebe schon 100 Millionen Euro bei der im Freistaat für die Genehmigung zuständigen IHK für München und Oberbayern beantragt.“
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die Überbrückungshilfe II können online bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt werden.
Staatsminister Aiwanger hatte sich in Berlin erfolgreich für Verbesserungen und einen erleichterten Zugang zu diesem Hilfsprogramm des Bundes eingesetzt. Die Überbrückungshilfe II ersetzt für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen bis zu 90% ihrer Fixkosten im Förderzeitraum. Aiwanger: „Bayern konnte sich bei dem Programm mit einigen wichtigen Forderungen durchsetzen, sodass Unternehmen nun deutlich mehr Geld erhalten. Ich fordere deshalb alle betroffenen Betriebe aus Bayern auf, die Chance zu nutzen und die finanziellen Hilfen zu beantragen.“
Folgende Verbesserungen gehen auf Anregungen Bayerns zurück:
- Der erforderliche Umsatzeinbruch, um die Hilfen beantragen zu können, wurde gesenkt. Statt bisher ein Umsatzeinbruch im April/Mai 2020 von 60 Prozent ist es nun ausreichend, wenn der Umsatz in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 50 Prozent gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten zurückgegangen ist. Alternativ reicht ein durchschnittlicher Umsatzrückgang im gesamten Zeitraum April bis August 2020 um mindestens 30 Prozent.
- Die Fördersätze für die erstattungsfähigen Kosten betragen nun je nach Umsatzeinbruch bis zu 90 anstatt 80 Prozent.
- Die bisherigen Förderdeckel für kleine und mittelständische Unternehmen werden abgeschafft, alle Unternehmen können jetzt bis zu 50.000 Euro pro Monat erhalten.
- Die Personalkostenpauschale wird von 10 auf 20 Prozent verdoppelt.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona.
Bericht und Bild: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie