Karlsruhe (ots).   Die Bundesanwaltschaft hat am Freitag (15. Januar 2021) den deutschen Staatsangehörigen Erman K. in Wiesbaden durch Beamte des Bundeskriminalamtes vorläufig festnehmen lassen.

Die Bundesanwaltschaft hatte in diesem Zusammenhang bereits am 7. Januar 2021 in diversen deutschen Städten Durchsuchungen durchführen und drei Beschuldigte festnehmen lassen (vgl. Pressemitteilung Nr. 1 vom 7. Januar 2021). Im Zuge dieser Maßnahmen wurde auch die Wohnung des Beschuldigten Erman K. durchsucht. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen haben sich die Verdachtsmomente gegen ihn verdichtet.


Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanwaltschaft den Beschuldigten vorläufig festnehmen lassen und beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt.

Gegen den Beschuldigten wird der Tatverdacht der Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland („Hai’at Tahrir al-Sham HTS“) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz erhoben (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG). Im Einzelnen:

Erman K. soll als Finanzmittler in ein internationales Netzwerk eingebunden gewesen sein, das die terroristischen Aktivitäten der HTS in Syrien von Europa aus länderübergreifend durch finanzielle Spenden gefördert hat. Hierzu soll der Beschuldigte in direktem Kontakt mit einem HTS-Mitglied in Syrien gestanden haben. Dieses unterhielt von dort aus eine Plattform im Internet, auf der öffentlich zu Spenden für die Terrororganisation und die Finanzierung ihres bewaffneten „Jihads“ aufgerufen wurde.

Im Haftbefehlsantrag wird dem Beschuldigten vorgeworfen, dass er zwischen Anfang April und Ende Mai 2020 in drei Fällen als Spenden für die HTS in Empfang genommene Geldbeträge an das vorgenannte HTS-Mitglied in Syrien weitergeleitet hat. Dabei tauschte der Beschuldigte sich mit dem HTS-Mitglied jeweils über die Art und Weise der Verwendung der Gelder aus und erteilte dem HTS-Mitglied insoweit Anweisungen.

Dem Beschuldigten war bewusst, dass das Geld auch für HTS-Kämpfer und den bewaffneten „Jihad“ eingesetzt würde. Im Mai 2020 soll der Beschuldigte dem besagten HTS-Mitglied zudem eine Anleitung zur Verschleierung von Finanzströmen zur Verfügung gestellt haben, welche das HTS-Mitglied anschließend auf seiner Plattform im Internet veröffentlichte.

Der Beschuldigte wurde im Laufe des Freitag (15. Januar 2021) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass des Haftbefehls sowie den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

 

Bericht: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Bild: Symbolbild