(Bericht: Hauptzollamt Regensburg) – Im Rahmen einer Baustellenprüfung im Stadtgebiet Regensburg durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg stellten die prüfenden Beamtinnen und Beamten fest, dass ein Arbeiter aus Südosteuropa, der mit Rohbau-arbeiten beschäftigt war, diese Tätigkeit eigentlich nicht hätte ausüben dürfen.

Der Mann gab an, seit etwa zwei Monaten für eine, in Slowenien ansässige, Baufirma tätig zu sein. Da er aber nur ein befristetes Aufenthaltsvisum für Slowenien und eine Entsendebescheinigung vorlegen konnte, war ihm, als Nicht-EU-Bürger, die Arbeit auf der Baustelle nicht erlaubt.


Aufgrund einer vorausgegangenen Prüfung dieser Baufirma war den Zöllnerinnen und Zöllnern allerdings bekannt, dass der Arbeiter nicht erst seit zwei Monaten, sondern bereits seit rund sieben Monaten auf dieser Baustelle im Einsatz war. Für die rechtmäßige Ausführung der Arbeiten hätte die slowenische Firma für den Mann bei der deutschen Botschaft in Slowenien ein entsprechendes Visum beantragen müssen.

Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Arbeiter deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Gegen den slowenischen Arbeitgeber wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet.