Bericht: Hauptzollamt Regensburg
Das Amtsgericht Hof verhängte gegen einen 63-jährigen Unternehmer aus dem Landkries Hof eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Firmeninhaber, der mit seinem Betrieb unter anderem überregional Bauleistungen im Bereich von Bahnanlagen erbrachte, beauftragte mit diesen Arbeiten überwiegend selbständige Subunternehmer.
Wie die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof allerdings ergaben, handelte es sich jedoch tatsächlich um so genannte Scheinselbständige und damit um abhängig beschäftigte Arbeitnehmer.
Durch dieses Verhalten hinterzog der Geschäftsmann über einen Zeitraum von circa sechs Jahren insgesamt rund 550.000,– € an Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträgen. Im Rahmen der Ermittlungen handelte sich der Unternehmer, auf Grund entsprechender Äußerungen gegenüber den Ermittlungsbeamten, zudem eine weitere Anzeige wegen Beleidung ein.
Nachdem der Angeklagte sich vor Gericht jedoch kooperativ zeigte, wurde die Gesamtfreiheitsstrafe seitens des Amtsgerichts Hof schließlich zur Bewährung ausgesetzt.