Kurzmeldungen

Schwere Unfälle und riskante Fahrmanöver


Alkohol am Steuer und aggressive Auseinandersetzungen


Ermittlungen wegen Flucht, Fälschung und Diebstahl


Suche nach Zeugen in verschiedenen Fällen


Info

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für das Führen von Kraftfahrzeugen. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine absolute Alkohol-Nullgrenze (0,0 Promille). Verstöße können Bußgelder, Fahrverbote oder Punkte im Verkehrszentralregister zur Folge haben. Auch für Fahrradfahrer gelten Promillegrenzen. Eine Alkoholisierung von 1,6 Promille oder mehr gilt als absolute Fahruntüchtigkeit. Wer mit geringeren Werten auffällig wird oder einen Unfall verursacht, kann ebenfalls belangt werden. Das Tragen eines Helms kann das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Radunfällen signifikant verringern.