Bericht der Polizei Schwandorf
Am Samstag, den 07.01.2023, um 21.45 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizeistation Schwandorf einen 54-jährigen, usbekischen Berufskraftfahrer, der mit einem polnischen Sattelzug auf der BAB A6 in Richtung Tschechien unterwegs war.
Bei der Überprüfung der Dokumente fiel auf, dass der Mann im Besitz einer gefälschten ADR – Schulungsbescheinigung war. Diese ist für den Transport von gefährlichen Gütern, sog. „Gefahrgut“, vorgeschrieben.
Die gefälschte Bescheinigung wurde sichergestellt und gegen den Mann ein Strafverfahren eingeleitet. Da auf dem Sattelzug aktuell kein Gefahrgut geladen war, durfte der Fahrer sein Fahrt fortsetzen.