Am Samstagvormittag (18. November) hat ein 34-Jähriger am Bundespolizeirevier Regensburg geklingelt, weil er den Beamten eine Frage stellen wollte. Daraufhin klickten für den Rumänen erst mal die Handschellen.

Gegen 10:15 Uhr erschien ein 34-Jähriger im Bundespolizeirevier Regensburg und wollte eine rechtliche Frage zu seiner Fahrerlaubnis stellen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung glichen die Beamten die Personalien des Rumänen im polizeilichen Fahndungssystem ab.


Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Nürnberg hatte den 34-Jährigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Nachdem er diese bis jetzt nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Vollstreckungshaftbefehl. Der Rumäne konnte die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, indem er seine Justizschulden in Höhe von rund 860 Euro sofort bezahlte. Im Anschluss setzten die Bundespolizisten den 34-Jährigen auf freien Fuß.

Bericht der Bundespolizei Waldmünchen