Regensburg (RL). Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Granit-Steinbruchs bei Ettersdorf/Wiesent steht nun der nächste Verfahrensschritt an. Nachdem die Antragsunterlagen nunmehr vollständig vorliegen, wird das Vorhaben vom Landratsamt Regensburg am 5. März 2021 im Amtsblatt des Landkreises sowie in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.
Diese öffentliche Bekanntmachung vom 2. März 2021 beinhaltet alle erforderlichen Regelungen, beispielsweise Art und Umfang der Auslegung der Unterlagen oder auch die Bestimmungen für die Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben.
Auslegung der Unterlagen vom 22. März bis einschließlich 21. April 2021
Die Auslegung der Unterlagen findet in der Zeit vom 22. März bis einschließlich 21. April 2021 statt. Ausgelegt werden alle entscheidungsrelevanten Unterlagen, wie etwa der Genehmigungsantrag einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen sowie die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden behördlichen Stellungnahmen und Empfehlungen.
Die Auslegung erfolgt zum einen in physischer Form im Landratsamt Regensburg sowie im Rathaus der Gemeinde Wiesent, im Rathaus der Stadt Wörth (als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Donau/Brennberg) für die Stadt Wörth a.d.Donau und für die Gemeinde Brennberg sowie im Rathaus des Marktes Donaustauf (als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf/Altenthann/Bach) für die Gemeinde Bach a.d.Donau. Darüber hinaus werden alle Unterlagen – ebenfalls im Zeitraum vom 22. März bis einschließlich 21. April 2021 – auch in digitaler Form im Internet veröffentlicht.
Erhebung von Einwendungen möglich bis einschließlich 21. Mai 2021, 24 Uhr
Gegen das Vorhaben können bis einschließlich 21. Mai 2021, 24 Uhr, Einwendungen erhoben werden. Dies ist möglich entweder schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Regensburg, bei der Gemeinde Wiesent, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Donau für die Gemeinde Brennberg und für die Stadt Wörth a.d.Donau sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf für die Gemeinde Bach a.d.Donau. Einwendungsberechtigt ist grundsätzlich jedermann.
Man muss also nicht Bürgerin oder Bürger der Gemeinden sein, in deren Rathaus die Unterlagen ausgelegt werden. Auch können Bürgerinnen und Bürger im Rathaus einer Gemeinde, die nicht ihre Heimatgemeinde ist, die Unterlagen einsehen und dort Einwendungen erheben.
Für elektronische Einwendungen, die gegenüber dem Landratsamt abgegeben werden, wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, sie lautet einwendungen-steinbruch@landratsamt-regensburg.de. Grundsätzlich gilt, dass eine Einwendung zumindest die vom Einwender befürchtete Rechtsgutsgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen soll. Unleserliche Einwendungen oder solche, die die einwendungsführende Person nicht erkennen lassen, können bei einem möglichen Erörterungstermin nicht zugelassen werden.
Erörterungstermin
Die Erörterung der – rechtzeitig erhobenen – Einwendungen mit den Einwendungsführern, dem Antragsteller sowie den Sachverständigen wird am 29. Juli 2021, 9 Uhr, im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg durchgeführt. Der Erörterungstermin kann vom Landratsamt Regensburg modifiziert gestaltet werden oder zeitlich und/oder räumlich verlegt werden, wenn dies zur zweckmäßigen Durchführung (etwa aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anforderungen) notwendig ist.
Den Wortlaut der Öffentlichen Bekanntmachung vom 2. März 2021 finden Sie hier auf der Homepage des Landkreises unter Öffentliche Bekanntmachungen.