Unerlaubte Einreisen
Tausende unerlaubte Einreisen und Festnahmen seit Wiedereinführung
Unerlaubte Einreisen – Die Bundespolizeidirektion München, zuständig für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern, hat neue Zahlen zur Entwicklung der unerlaubten Migration sowie zu den Feststellungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf den Zeitraum bis Ende Mai 2025 und beleuchtet sowohl das gesamte Jahr 2024 als auch die spezifischen Entwicklungen seit dem 16. September 2024, als die Grenzkontrollen erneut eingeführt wurden.
Unerlaubte Einreisen – Deutlicher Anstieg feststellbar
Allein im Jahr 2024 wurden 8.700 Personen in Bayern entweder direkt an der Grenze oder im Zusammenhang mit einem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben. Die monatlichen Zahlen seit Januar 2021 zeigen eine stetige Entwicklung, die nun im Fokus verstärkter Kontrollmaßnahmen steht.
Seit dem 16. September 2024, dem Beginn der temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengen-Binnengrenzen, wurden durch die Bundespolizei in Bayern bis einschließlich 31. Mai 2025 9.339 unerlaubte Einreisen festgestellt – davon 7.392 an der Grenze zu Österreich und 1.947 zu Tschechien.
Zahlreiche Feststellungen bei Grenzkontrollen
Im Rahmen dieser Kontrollen kam es zu zahlreichen weiteren sicherheitsrelevanten Feststellungen:
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5.543 Personen wurden unmittelbar an der Grenze zurückgewiesen oder zurückgeschoben.
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345 Reisende mit Wiedereinreisesperre für Deutschland wurden an der Einreise gehindert.
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456 mutmaßliche Schleuser wurden vorläufig festgenommen.
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1.713 Haftbefehle konnten vollstreckt werden.
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106 Personen aus extremistischen Spektren (links, rechts, ausländerfeindlich oder islamistisch) wurden festgestellt.
Sonderauswertung Mai 2025 – Entwicklung setzt sich fort
Im eng gefassten Zeitraum vom 8. bis 31. Mai 2025 ergaben sich erneut zahlreiche Feststellungen an den Landgrenzen:
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978 unerlaubte Einreisen, davon 690 über Österreich, 288 über Tschechien
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540 Zurückweisungen, darunter 25 gemäß § 18 Abs. 2 Asylgesetz
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43 festgestellte Schleuser, 195 vollstreckte Haftbefehle
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40 Personen mit Wiedereinreisesperre gestoppt
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10 Personen mit extremistischem Hintergrund (PMK-Treffer)
Besonders sensibel reagierte die Bundespolizei auch auf die Einreiseversuche von vulnerablen Gruppen, von denen sieben Fälle dokumentiert wurden.
Hintergrund der Grenzkontrollen
Die vorübergehend wiedereingeführten Kontrollen erfolgen auf Anordnung des Bundesinnenministeriums und gelten seit dem 16. September 2024 für sämtliche landseitigen Schengen-Binnengrenzen, darunter auch Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande und Dänemark. An den östlichen und südlichen Grenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz waren vergleichbare Maßnahmen bereits zuvor eingeführt worden.
Ziel der Grenzkontrollen ist der Schutz der inneren Sicherheit sowie die Eindämmung der illegalen Sekundärmigration. Laut Bundespolizei sind diese Maßnahmen notwendig, um grenzüberschreitende Kriminalität, unerlaubte Migration und Schleusungskriminalität effektiv zu bekämpfen.
Zahlen unter Vorbehalt – Nachmeldungen möglich
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass es sich bei den vorliegenden Daten bis einschließlich April 2025 um Ergebnisse der polizeilichen Eingangsstatistik handelt. Die Zahlen für Mai 2025 beruhen auf einem Sondermeldedienst und können sich durch Nacherfassungen oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung noch leicht verändern.
Weitere bundesweite Angaben zur aktuellen Entwicklung sind über das Bundespolizeipräsidium einsehbar:
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