Grenzpolizei:
Im Rahmen der Schleierfahndung kontrollierten die Beamten der Grenzpolizei am 15.02.2024, gegen 12:30 Uhr, in Waidhaus eine türkische Sattelzugmaschine. Bei dem türkischen Fahrzeugführer konnte durch die kontrollierenden Beamten Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab über ein Promille. Nach erfolgter Blutentnahme wurde der Führerschein eingezogen und die Weiterfahrt unterbunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Schwerer Verkehrsunfall auf der B299
Am 17.02.2024, gegen 10:30 Uhr, wurde am Bahnhof in Schwandorf im Rahmen der Schienenkontrollen ein 29-jähriger Albaner aufgegriffen. Dieser händigte einen albanischen Reisepass aus. Er hielt sich bereits seit November 2023 ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Schengenraum auf. Er machte sich wegen illegalem Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel strafbar.
Ebenso am 17.02.2024, gegen 12:15 Uhr, wurde am Bahnhof in Schwandorf eine 30-jährige Deutsche einer Schleierfahndungskontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung des Gepäcks konnte eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Nach Sicherstellung des Rauschgiftes und Beanzeigung wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz konnte sie ihre Reise fortsetzten.
Ein rumänischer Fahrzeugführer wurde am 17.02.2024, in den Abendstunden, an einem Parkplatz auf der BAB A6, bei Pleystein, einer Kontrolle unterzogen. Der 29-jährige Fahrer konnte keine gültige Haftpflichtversicherung für dessen Pkw vorweisen. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Er machte sich nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge strafbar.
Am 18.02.2024, gegen 20:30 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder an der St2154, bei Waidhaus, einen montenegrinischen Staatsbürger. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den 48-Jährigen ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis bestand. Da er ausreichendend Bargeld dabei hatte, konnte er durch Zahlung von etwa 2000 Euro einer Haftstrafe entgehen.
Ein weiterer Verkehrsteilnehmer war auf der BAB A6 in Fahrtrichtung Tschechien, Höhe Vohenstrauß, mit einem Pkw mit Anhänger unterwegs. Er konnte jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis für das Führen seines Fahrzeuggespanns vorweisen. Auf ihn wartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
In der Nacht von Sonntag auf Montag, den 19.02.2024, gegen 02:00 Uhr, fiel den Fahndern ein französischer Pkw auf. Dieser wurde durch den rumänischen Fahrzeugführer kurz vorher in Frankreich erworben. Eine Haftpflichtversicherung schloss er jedoch nach dem Kauf für das Fahrzeug nicht ab. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Ihn erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kraftfahrzeuge.
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