Lkr. Cham. Auf Grund der Corona bedingten Versorgungsengpässe hat der Bundestag beschlossen, die Übertragbarkeit der sog. „Niederschwelligen Betreuungsleistungen“ bis zum 30.09.2020 zu verlängern.
Niederschwellige Betreuungsleistungen (Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige gem. § 45b SGB XI in Höhe von 125 €) sind zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige die zuhause wohnen. Der Betrag dient zur Finanzierung zusätzlicher Betreuungs-und Entlastungsleistungen (z.B. Hilfe im Haushalt, Hilfe bei der Organisation des Alltags, Begleitung zum Hausarzt, Betreuung von Menschen mit Demenz etc.).
Eine weitere Erleichterung findet sich in der Regelung, dass Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 den Entlastungsbetrag bis zum 30.09.2020 möglichst flexibel einsetzen können. Der Einsatz kann von professionellen Angeboten bis zur Inanspruchnahme nachbarschaftlicher Hilfe reichen.
Nähere Informationen erteilt die zuständige Pflege-bzw. Krankenkasse.
Pressemitteilung des Landratsamtes Cham