In einem Park in Neuprüll wurde ein Kind von einem Unbekannten angesprochen. Die Ermittler bitten dringend um Zeugenaussagen.
Unbekannter spricht Kind in Parkanlage an
Am Sonntag, den 26. April 2026, ereignete sich gegen 16:15 Uhr ein beunruhigender Vorfall in einer Parkanlage im Regensburger Stadtteil Neuprüll. Ein bislang unbekannter Mann sprach ein Kind nahe des „Monsterspielplatzes“ in der Mörikestraße gezielt an und versuchte, es zum Einsteigen in sein Fahrzeug zu bewegen. Der Täter forderte das Kind mit den Worten „Komm, steig ins Auto!“ auf.
Kind leistet Widerstand und flüchtet
Das Kind reagierte geistesgegenwärtig, lehnte die Aufforderung deutlich ab und wollte sich entfernen. Daraufhin versuchte der Mann, das Kind am Arm festzuhalten, wobei es leichte Kratzspuren am Unterarm erlitt. Dem Kind, das mit einem Cityroller unterwegs war, gelang die Flucht bergab durch die Parkanlage. Der Unbekannte verfolgte es zunächst zu Fuß, brach die Verfolgung jedoch nach kurzer Strecke ab. Das Kind konnte sich schließlich in Sicherheit bringen.
Bayern München – PSG
Umfangreiche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet
Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei war das Fahrzeug des Mannes – ein blauer Pkw, zu dem keine weiteren Details bekannt sind – in der Nähe eines Pavillons innerhalb der Parkanlage abgestellt. Die Polizeiinspektion Regensburg Süd hat die Ermittlungen aufgenommen, umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet.
Täterbeschreibung und Zeugenaufruf
Der Täter wird wie folgt beschrieben: etwa 40 Jahre alt, schlanke Statur, ca. 180 cm groß. Er trug einen auffälligen Ziegenbart und war komplett dunkel, vermutlich schwarz, gekleidet. Seine Stimme wurde als heiser beschrieben, er sprach Deutsch ohne Akzent. Personen, die im relevanten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zu dem Mann oder dem blauen Pkw geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0941/506-2121 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Die Ermittler bitten ausdrücklich darum, von Spekulationen oder der Verbreitung unbestätigter Informationen, insbesondere über soziale Medien, abzusehen. Solche Inhalte können die Ermittlungen erschweren und zu Verunsicherung führen.
Info
Der Begriff „Sexueller Missbrauch von Kindern“ bezeichnet sexuelle Handlungen an Kindern, die von Erwachsenen oder Jugendlichen vorgenommen werden. Da Kinder aufgrund ihrer Entwicklung und Reife nicht in der Lage sind, eine wirksame Einwilligung zu geben, handelt es sich stets um eine Straftat. Die deutsche Gesetzgebung unterscheidet verschiedene Tatbestände, darunter den schweren sexuellen Missbrauch. Prävention und Aufklärung sind entscheidende Faktoren im Kampf gegen diese Form der Kriminalität. Informationen und Hilfsangebote finden sich beispielsweise auf den Seiten der Polizei oder Fachberatungsstellen.