Bundespolizisten nahmen am Sonntag bei Grenzkontrollen auf der A6 bei Waidhaus einen Mann fest, der per Untersuchungshaftbefehl gesucht wurde.
Kontrolle an der Grenzübergangsstelle
Am Sonntagvormittag, den 26. April, führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus Grenzkontrollen auf der Autobahn A6 durch. Gegenstand der Überprüfung war ein Pkw, der aus Tschechien nach Deutschland einreiste. Unter den Insassen befand sich ein 23-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, der als Mitfahrer reiste. Bei der routinemäßigen Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stießen die Beamten auf einen offenen Haftbefehl.
Die Hintergründe des Haftbefehls
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte den Mann aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen Unterschlagung zur Festnahme ausgeschrieben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, vor über zwei Jahren als Paketzusteller tätig gewesen zu sein. In dieser Funktion soll er mehrere Pakete, überwiegend mit hochwertigem Inhalt, nicht gescannt und nicht an die Empfänger zugestellt, sondern an sich genommen haben. Der Gesamtwert der Beute beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.
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Untersuchungshaft angeordnet und weitere Fahndung
Da der Mann über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte und für die Behörden bislang nicht greifbar war, ordnete das zuständige Gericht Untersuchungshaft an. Neben der Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg fahndete auch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nach dem 23-Jährigen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann noch vor Ort fest und brachten ihn zur Dienststelle, um die weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten.
Waffenfund bei Durchsuchung
Bei der anschließenden Durchsuchung des Reisegepäcks des Festgenommenen machten die Beamten eine weitere Entdeckung. Sie fanden ein Springmesser, dessen Besitz in Deutschland verboten ist. Das Messer wurde sichergestellt. Die Bundespolizei leitete daraufhin ein zusätzliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Der Rumäne wurde im Laufe des Montags an die zuständigen Justizbehörden in Augsburg übergeben.
Info
Untersuchungshaft (U-Haft) ist eine strafprozessuale Maßnahme, bei der ein Beschuldigter vorläufig in Haft genommen wird, um die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern. Sie wird von einem Richter angeordnet, wenn dringender Tatverdacht besteht und bestimmte Haftgründe wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr vorliegen. Im vorliegenden Fall wurde U-Haft wegen Fluchtgefahr (fehlender Wohnsitz in Deutschland) angeordnet. Sie dient nicht der Bestrafung.