Ein 19-jähriger Tscheche wurde im Einreisezug aus Prag festgenommen – per Vollstreckungshaftbefehl gesucht. Dank einer Zahlung in letzter Minute blieb ihm die Ersatzfreiheitsstrafe erspart.
Fahndungstreffer im Grenzverkehr
Am Dienstagnachmittag, dem 16. Juni, nahmen Beamte der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen einen jungen Mann im Rahmen einer Reisekontrolle in der Nähe von Furth im Wald fest. Gegen 14:30 Uhr überprüften Fahndungskräfte im Einreisezug aus Prag die Personalien eines 19-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Die Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem ergab sofort einen Treffer: Der Mann wurde per Vollstreckungshaftbefehl gesucht.
Vorstrafe wegen eines Waffendelikts
Hintergrund der Maßnahme war ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Cham. Das Gericht hatte den 19-Jährigen wegen eines Waffendelikts zu einer Geldstrafe verurteilt. Da der junge Mann die festgesetzte Summe bislang nicht beglichen hatte, erließ die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Vollstreckungshaftbefehl – mit der Folge, dass eine Ersatzfreiheitsstrafe drohte.
Rettung durch Familienangehörige
Auf dem Bundespolizeirevier in Furth im Wald nutzte der Festgenommene die Möglichkeit, Kontakt zu seiner Familie aufzunehmen. Er rief seine Mutter an, die wenig später gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten am Revier erschien. Der Lebensgefährte beglich die offenen Justizschulden in Höhe von 1.250 Euro vollständig, womit die drohende Haftstrafe abgewendet werden konnte.
Freilassung nach Abschluss der Maßnahmen
Nachdem alle polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, entließen die Bundespolizisten den 19-Jährigen aus dem Gewahrsam. Der Vorfall verdeutlicht, wie konsequent Vollstreckungshaftbefehle auch im grenzüberschreitenden Reiseverkehr vollzogen werden – und welche unmittelbaren Folgen offene Geldstrafen haben können.