München. 15 Personen entwaffnet, ein Antrag auf Waffenerlaubnis abgelehnt, sechs Waffenbesitzverbote verhängt und Hinweisen auf 46 Personen mit extremistischen Bezügen nachgegangen. Das ist die Zwischenbilanz bayerischer Waffenbehörden zum 30. Juni 2020, nachdem strengere Vorschriften für die Zuverlässigkeitsprüfung von Waffenbesitzern im Rahmen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes am 20. Februar 2020 in Kraft getreten waren. „Bayern geht konsequent gegen Extremisten mit Waffen vor“, sagte Innenminister Joachim Herrmann.
„Eine extremistische Geisteshaltung jeglicher Couleur und eine Waffe passen nicht zusammen. Vielmehr ist das eine brandgefährliche Mischung. Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten!“ Die bayerischen Waffenbehörden haben laut Minister innerhalb der letzten Monate hervorragende Arbeit zur Sicherheit aller geleistet.
Den Waffenbehörden lagen Erkenntnisse zu 46 Personen mit extremistischen Bezügen vor, aufgrund derer gegen 27 ein Verfahren zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet wurde. Davon haben sieben bereits einen Widerrufsbescheid erhalten, acht weitere kamen dem Widerruf zuvor, indem sie ihre Erlaubnisse und Waffen freiwillig abgegeben haben. Bei zwölf Personen läuft das Verfahren zum Widerruf noch. Bei weiteren 16 prüfen die Waffenbehörden gegenwärtig, ob die Erkenntnisse für die Einleitung eines Verfahrens ausreichen.
Mit 34 gehört die Mehrzahl der Betroffenen der waffenaffinen rechtsextremistischen Szene sowie der ‚Reichsbürger- und Selbstverwalterbewegung‘ an. Es wurden jedoch auch vier Waffenbesitzer mit Bezügen zum Linksextremismus sowie fünf aus den Bereichen des Islamismus und Ausländerextremismus identifiziert, drei gehören zu weiteren Szenen.
Insbesondere mutmaßliche Reichsbürger und Selbstverwalter legten gegen die Entscheidung der Waffenbehörden Rechtsmittel ein, überwiegend jedoch ohne Erfolg. „Von 18 entschiedenen Rechtsmitteln blieben 14 erfolglos. Die bayerischen Behörden entscheiden auf der Grundlage von belegbaren Tatsachen nach Recht und Gesetz“, sagte Herrmann und betonte: „Die allermeisten bayerischen Waffenbesitzer sind pflichtbewusst und rechtschaffen und müssen daher auch nichts befürchten.“
Mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz führt bereits die Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung dazu, dass ein Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis abgelehnt und eine zuvor erteilte Erlaubnis entzogen wird. Um Extremisten zu erkennen, sind die Waffenbehörden dazu verpflichtet, eine Auskunft bei der Verfassungsschutzbehörde einzuholen. Herrmann: „In Bayern praktizieren wir bereits seit Langem einen engen Informationsaustausch von Verfassungsschutz und Polizei. Mit den neuen gesetzlichen Vorschriften können wir die Zusammenarbeit noch weiter intensivieren. Die Entwaffnung von Extremisten hat für die Staatsregierung höchste Priorität.“
Bericht und Bild: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration