Online-Terminvereinbarung ab 15.01., 8.30 Uhr – Ab 15.01.kann für Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger voraussichtlich wieder eine begrenzte Anzahl an Online-Terminen angeboten werden. Die Online-Terminvereinbarung auf der Homepage des Landkreises Regensburg wird am 15.01., 8.30 Uhr, freigeschaltet.

Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumelden, kann ebenfalls ab 15.01., 8.30 Uhr, in der BRK-Koordinierungsstelle unter der 0941 4009 444 anrufen. Um lange Wartezeiten bei einer telefonischen Anmeldung in der Koordinierungsstelle zu vermeiden, wird darum gebeten, dass nur diejenige diesen Service nutzen, die tatsächlich keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren.


Die online und telefonisch vereinbarten Impftermine am Impfzentrum Landratsamt werden voraussichtlich am 20. / 21. / 25. / 26. / 27. / 28. / 29. Januar stattfinden, und zwar jeweils durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr.

Die BRK-Koordinierungsstelle möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass die letzten Termine innerhalb kurzer Zeit ausgebucht waren. Dies kann auch am 15.01. wieder der Fall sein, nachdem die Anzahl der Termine abhängig ist von den Impfstoff-Lieferungen. Dennoch soll der Personengruppe der mobilen über 80jährigen Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger diese Zusatz-Möglichkeit angeboten werden. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Impfstoff-Verfügbarkeit wird um Verständnis gebeten, dass zuerst die über 2.000 Bewohnerinnen und Bewohner in den Heimen versorgt werden müssen.

Ab 25.01. Terminvergabe über BayIMCO – Voraussichtlich ab 25.01.2021 startet die bayernweit einheitliche Registrierung und Terminvereinbarung über das Programm BayIMCO für die Landkreis-Impfzentren. Dann können online als auch telefonisch Impftermine vergeben werden, und zwar beginnend ab 08.02.2021. Die Vergabe dieser Termine orientiert sich an der Zugehörigkeit zur ersten Priorisierungsgruppe.

Aktueller Stand der Impfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis – Bis 15.01. können voraussichtlich die Erstimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis soweit abgeschlossen werden, dass bereits ab 18.01.2021 dann mit den Zweitimpfungen in den Heimen begonnen werden kann.

Hintergrund „Erstpriorisierte Personengruppe“

In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18.12.20 wurde in den §§ 2 bis 4 die Priorisierung festgelegt.

Mit höchster Priorität haben demnach folgende Personen Anspruch auf Schutzimpfung:

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

 

Bericht und Bild: Landratsamt Regensburg