Lkr. NEW. Heute meldet das Robert-Koch-Institut für den Landkreis Neustadt an der Waldnaab mit 214,9 Infizierten pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen einen 7-Tages- Inzidenzwert von über 200. Damit gelten ab morgen, Montag, den 14. Dezember ab 0 Uhr die entsprechenden Regelungen der 10. Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (§ 25 Satz 1 BayIFSMV i.V.m. Art. 28a Abs. 3 Satz 12 IFSG).
Diese beinhalten insbesondere eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr, das heißt, man darf die Wohnung nur aus wichtigen Gründen verlassen. Wichtige Gründe sind vor allem medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die unaufschiebbare Versorgung und Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen, Minderjähriger oder Tiere.
An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht außer bei den Abschlussklassen kein Unterricht in Präsenzform statt. Auch Musikschulen und Fahrschulen dürfen keinen Präsenzunterricht anbieten.
Ausführliche Informationen und der genaue Text der Infektionsschutzgesetzmaßnahmenverordnung können auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de nachgelesen werden.
Bericht des Landratsamt Neustadt/Wn.
Bild: Symbolbild