Bericht und Bild: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Berlin (ots). Die Johanniter-Unfall-Hilfe begrüßt, dass die Coronavirus-Testverordnung an sich ständig wechselnde Herausforderungen der Pandemiebekämpfung angepasst wird.
Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstands der Johanniter-Unfall-Hilfe sagt dazu: “Das Testen ist eine der wichtigsten Säulen in der Pandemiebekämpfung. Daher sollten wir alles dafür tun, um jetzt die notwendigen Testmöglichkeiten zu erweitern. Wir als Hilfsorganisation stehen bereit, um kurzfristig NAT-Testkapazitäten in unseren Testzentren zu schaffen.”
Dazu sind aus Sicht der Johanniter folgende Änderungen in der Coronavirus-Testverordnung notwendig:
Priorisierung der Kapazitäten für PCR- und Nukleinsäurenachweise (PoC-NAT-Tests)
Die Johanniter-Unfall-Hilfe befürwortet die Hervorhebung der besonderen Dringlichkeit der verlässlichen Testauswertung für die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen. Die formulierte Priorisierung sollte jedoch auf die anderen Mitarbeitenden der kritischen Infrastruktur erweitert werden, so u.a. auf die Mitarbeitenden im Rettungsdienst. Auch die Mitwirkenden im Bevölkerungsschutz sollten unter diese Priorisierung fallen, da ein einsatzfähiger Bevölkerungsschutz die letzte Rückfallebene bei der Pandemiebekämpfung darstellt.
Erweiterung der Testkapazitäten durch Aufhebung des Arztvorbehalts für Testungen nach §9 TestV
Die aktuelle Testverordnung gibt vor, dass nur Ärzte Nukleinsäurenachweise abrechnen dürfen, obwohl das Infektionsschutzgesetz die nichtärztliche patientennahe Auswertung bei Corona ausdrücklich erlaubt.
Damit diese Art der Testung flächendeckend angeboten werden kann, bedarf es der Korrektur der Testverordnung, so dass PoC-NAT-Tests unabhängig von einer ärztlichen Beteiligung durchgeführt und auch abgerechnet werden können.
Vor allem im Bereich der kritischen Infrastruktur können damit lange Wartezeiten auf bestenfalls negative PCR-Testergebnisse mit einem hohen Kompensationsaufwand vermieden werden.
Keine Mindervergütung für PoC-NAT-Tests
Seit dem 11. Januar 2022 werden patientennahe Nukleinsäurenachweise mit nur noch knapp 2/3 der regulären Vergütung bezahlt. Das ist nicht ausreichend, um diese Art der Testung kostendeckend zu erbringen. Das Angebot kann mancherorts nur mit einer freiwilligen Zuzahlung aufrechterhalten werden.
Vorteile von PoC-NAT-Tests
Auch die PoC-NAT-Tests basieren wie die PCR-Tests auf der Nukleinsäureamplikationstechnologie (NAT), mit der das Corona-Virus direkt nachgewiesen werden kann. Die PoC-NAT-Tests sind dabei genauso zuverlässig und valide ist wie ein klassischer PCR-Test.
Die PoC-NAT-Tests weisen dabei weitere Vorteile auf: Sie sind in der Auswertung nicht auf ein Labor angewiesen. Die niederschwellige Verfügbarkeit (direkt in den Testzentren) ermöglicht es, dass die zu testende Person keine weitere Teststelle (z.B. Hausarzt) aufsuchen muss. Mit dem binnen weniger Minuten verfügbaren Ergebnis können die Gesamtkosten deutlich reduziert werden, da die zu testende Person nicht mehr bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses krankgeschrieben werden muss.