Bericht des Landratsamtes Neustadt/Wn. / Bild: Archivbild
Lkr. NEW. Gemeinsam mit den verschiedenen Polizeidienststellen hat das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab in der vergangenen Woche mehrere Gaststätten, Hotels, Friseure, Clubs etc. auf die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, insbesondere auf Einhaltung der 2G–Regel kontrolliert.
Die Kontrolleure stießen dabei fast durchwegs auf positive Rückmeldung aus der Bevölkerung sowie seitens der Betreiberinnen und Betreiber. Oft wurde von den Kontrollierten jedoch genannt, dass vor allem die häufigen Änderungen der Rechtslage eine sehr große Herausforderung darstellen und dadurch viel Unmut entsteht. Die Kontrollen selbst, wurden aber sehr befürwortet.
Das Ergebnis der Kontrollen zeigt, dass der weit überwiegende Anteil der Bevölkerung im Landkreis Neustadt die Notwendigkeit der Coronaregeln verinnerlicht hat und sich an die geltenden Bestimmungen hält. Das zeigt auch das Ergebnis der Kontrollen: Von insgesamt 231 kontrollierten Personen (Gäste und Personal) aus 25 Betrieben konnten lediglich acht Personen keinen entsprechenden 2G–Nachweis vorweisen.
Gegen die acht Personen, die keinen gültigen Nachweis vorlegen konnten, wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Durch die Tatsache, dass zwar wenig, aber dennoch Verstöße festgestellt wurden und die Rückmeldung der Kontrollierten zu den stich-
probenartigen Überprüfungen fast durchweg positiv ausfiel, ist derzeit geplant, die Kontrollen entsprechend fortzusetzen.