Wir informieren Sie über die aktuellen Zahlen im Landkreis Tirschenreuth (Stand 09.10.2020, 15:00 Uhr): Seit gestern sind 7 neue Fälle (davon sind 3 Fälle bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen zu infizierten Fällen) zu verzeichnen.
Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus: 1247
Zahl der Todesfälle – an SARS-CoV-2 verstorben: 123
Zahl der Todesfälle – an und mit SARS-CoV-2 verstorben (lt. LGL): 139
Zahl der Genesenen (Schätzung orientiert an Kriterien RKI): 1064
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner (laut RKI und LGL): 37,5
Nach Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind als Maßzahl für die 7-Tage Inzidenz und damit für die Signalwerte die vom RKI und LGL veröffentlichten Werte heranzuziehen. Nach diesen Werten wurde heute – wie gestern bereits angekündigt – der Corona- Frühwarnwert von 35 im Landkreis Tirschenreuth überschritten.
Der Landkreis Tirschenreuth soll lt. Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung mit Erreichen des Frühwarnwertes mit einer Allgemeinverfügung regeln, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fallzahlen getroffen werden.
Nach ausführlicher Diskussion wurde heute durch das Landratsamt Tirschenreuth aufgrund der aktuellen Situatuation beschlossen, ab 10.10.2020 bis vorerst einschließlich 17.10.2020 eine solche Allgemeinverfügung für den Landkreis Tirschenreuth in Kraft zu setzen.
In dieser Allgemeinverfügung wird geregelt, dass für private Veranstaltungen (z. B. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Vereinssitzungen) in öffentlichen oder angemieteten Räumen eine Teilnahmebegrenzung von maximal 50 Personen gilt. Weiter wird dringend empfohlen, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25
Teilnehmern durchzuführen. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises Tirschenreuth (www.kreis-tir.de) einsehbar.
Landrat Roland Grillmeier: „Ich appelliere aufgrund dieser Entwicklung wiederholt an alle Bürgerinnen und Bürger, die Kontakte einzuschränken und sich genau zu überlegen, welche Treffen aktuell wirklich notwendig sind. Halten Sie bitte die AHAL-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske – Lüften) ein“.
Sollte der Inzidenzwert die kritische Marke von 50 überschreiten, drohen nach der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere drastischere Einschränkungen. Der Landkreis weist aufgrund der Corona-Situation in Tschechien nochmals auf die Testmöglichkeit von Grenzpendlern und Beschäftigten im mobilen Testzentrum des Landkreises hin.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.wirtschaftsregiontirschenreuth. de. Das Landratsamt wird die Entwicklung in Tschechien genau im Blick halten, ob es hier evtl. weiterer Maßnahmen bedarf.
Bericht des Landratsamtes Tirschenreuth
Bild: Symbolbild