Bericht und Bild: Landratsamt Schwandorf
Schwandorf. In vorweihnachtlicher Milde wollen wir dem unbekannten Täter nicht absprechen, es gut gemeint zu haben. Gut gemeint ist aber etwas Anderes als gut gemacht. Denn so geht es nicht: Auf das im letzten Jahr ausgebaute Teilstück der Kreisstraße SAD 40 auf Höhe der Ortschaft Geratshofen des Marktes Schwarzhofen hat eine unbekannte Person die durch amtliche Verkehrszeichen auf Tempo 70 beschränkte Höchstgeschwindigkeit durch zweimaliges Aufsprühen auf die Fahrbahn wiederholt.
Dies geschah wohl in der Absicht, der geltenden Verkehrsregelung Nachdruck zu verleihen oder auch aus Protest, weil sich manche Autofahrer nicht an die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung halten. „Tempo 70“ lässt ich jetzt auf der Strecke von Lengfeld nach Geratshofen auf dem Verkehrszeichen am Fahrbahnrand und auf der Fahrbahn ablesen.
Das wird aber nicht lange so bleiben. Denn diese Aktion war rechtswidrig. Verkehrszeichen dürfen nur errichtet werden, wenn sie von der zuständigen Verkehrsbehörde angeordnet wurden. Das gilt unabhängig davon, ob in des Wortes Sinne ein Verkehrszeichen aufgestellt oder ob es mit Farbe und Pinsel auf die Fahrbahn aufgemalt wird.
Das unberechtigte Malen von Verkehrszeichen auf die Straße stellt eine Sachbeschädigung und als hoheitlicher Eingriff eventuell auch eine Amtsanmaßung dar. Das wollen wir aber weder selbst vertiefen noch in diesem Einzelfall durch Strafverfolgungsbehörden vertiefen lassen. Der Kreisbauhof wird die Farbe auf der Kreisstraße entfernen und die beiden „wilden Verkehrsschilder“ beseitigen. Etwaige Nachahmer sollten sich aber bitte nicht darauf verlassen, dass im Wiederholungsfall ähnlich mild entschieden werden wird.