Regensburg. Am Dienstagvormittag (29. März) hat die Bundespolizei am Regensburger Bahnhof einen mit Haftbefehl gesuchten Mann gestellt. Die Beamten wurden auf den 40-Jährigen aufmerksam, weil er in der Bahnhofhalle keine FFP2-Maske trug. Bei seiner Festnahme beleidigte und bedrohte der Verurteilte die Polizisten. Die Strafanzeige folgte prompt.
Gegen 11:25 Uhr ist einer Bundespolizei-Streife ein Mann ohne erforderliche FFP2-Maske in der Bahnhofshalle aufgefallen. Die Polizeibeamten belehrten den Mann und forderten ihn mehrmals auf, seine Maske aufzusetzen. Er verweigerte dies aber vehement.
Bei der Überprüfung des Deutschen entdeckten die Beamten dann eine Fahndungsnotierung: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Mann mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben, weil er eine Geldbuße nicht bezahlt hatte.
Der Erzwingungshaft und Einlieferung in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt konnte der Mann nur noch durch die Begleichung des im Haftbefehl geforderten Gesamtbetrages von 304 Euro entgehen.
Während der Kontrolle beleidigte der Verurteilte die Beamten mit herabwürdigenden Äußerungen und dem Ausstrecken seines Mittelfingers. Dabei blieb es aber nicht: Der 40-Jährige drohte den Polizisten sogar mehrmals, sie umzubringen.
Bei der Durchsuchung des Mannes auf der Dienststelle fanden die Beamten einen Geldbetrag in Höhe von fast 1.600 Euro auf.
Davon konnte der 40-Jährige den Geldbetrag begleichen und dadurch seine Erzwingungshaft abwenden.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der Deutsche die Dienststelle zwar wieder verlassen. Wegen der Beleidigung und Bedrohung der Beamten wird er sich aber im eingeleiteten Ermittlungsverfahren noch verantworten müssen. Zudem erwartet den Mann auch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz.
(Bericht und Bild: Bundespolizei Waldmünchen)