Überschwemmungsgebiete am Chamer Bach, der Kalten Pastritz und dem Ölbrunnbach werden vorläufig gesichert
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat für den Chamer Bach in den Gemeinden Blaibach und Miltach sowie für die Kalte Pastritz und den Ölbrunnbach in der Stadt Furth im Wald die rechnerische Ermittlung des Überschwemmungsgebiets abgeschlossen. Dabei hat die Fachbehörde berechnet, welches Gebiet bei einem Hochwasserereignis, das statistisch gesehen einmal in hundert Jahren auftritt (sog. Bemessungshochwasser, HQ100), überschwemmt werden würde.
Erhebliche Schäden durch Hochwasser entstehen insbesondere durch die unangepasste Nutzung von natürlichen Abflussbereichen und Überschwemmungsgebieten. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das Landratsamt deshalb als nächsten Schritt die sogenannte „vorläufige Sicherung“ dieser Gebiete durch Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblatts des Landkreises vornehmen. Durch die „vorläufige Sicherung“ stellt das Landratsamt sicher, dass die natürlichen Abflussbereiche und Überschwemmungsgebiete der Flüsse erkannt und beachtet werden und so ein vorausschauender Schutz des Eigentums sowie der Schutz vor möglichen Gefahren für Leib und Leben möglich ist.
In den vorläufig gesicherten Gebieten sind Handlungen, die sich auf die Hochwassersituation auswirken können, nur noch nach Erteilung einer Ausnahmezulassung durch das Landratsamt zulässig. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz fallen darunter insbesondere das Ausweisen neuer Baugebiete, das Errichten und Erweitern von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen und die Veränderung der Erdoberfläche durch Abgrabung oder Auffüllung. Dasselbe gilt außerdem für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das längerfristige Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können, das Anlegen von abflussbehindernden Baum- und Strauchpflanzungen und das Umwandeln von Auwald in eine andere Nutzungsart. Auch neue Heizölverbraucheranlagen dürfen im Überschwemmungsgebiet nur noch in Ausnahmefällen errichtet werden und müssen nötigenfalls nachgerüstet werden, um den besonderen Anforderungen für den Hochwasserfall entsprechen.
Die vorläufige Sicherung gilt zunächst fünf Jahre und ist Grundlage für weitere Entscheidungen des Landratsamts über die Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets durch Erlass einer Rechtsverordnung. In einem solchen Verordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Planauslegung in den betroffenen Gemeinden.
Sämtliche Pläne und sonstigen Unterlagen zur vorläufigen Sicherung sind im Internet unter www.landkreis-cham.de (Service -> Online-Services ->Auslegungen -> Landkreis Cham) abrufbar. Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete werden außerdem zentral unter www.iug.bayern.de für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort können auch weitere Informationen zu Überschwemmungsgebieten sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren abgerufen werden.
50 Jahre Landkreis Cham – Über 50 Gewinner beim Gewinnspiel zum Tag der offenen Tür
Passend zum 50-jährigen Bestehen des Landkreises Cham dürfen sich nun über 50 Glückliche auf Post von Landrat Franz Löffler freuen. Wer beim Tag der offenen Tür im Landratsamt am 18. September dem regnerischen Wetter trotzte und sich von der Kreiseinsatzzentrale in der Further Straße über den Stand des Landratsamtes bei der Chamlandschau bis zum Büro des Landrats im neuen Erweiterungsbau die nötigen fünf Stempel holte, hatte die Chance, von der Glücksfee Leonie Büttner (8 Jahre) aus Willmering als Gewinner gezogen zu werden. Die Teilnehmenden dürfen nun gespannt darauf warten, ob und was sie gewonnen haben.
Die Preise reichen dabei von einem Heimkino-Soundsystem im Wert von 750 Euro (gestiftet vom Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur) über einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für den Kauf eines energiesparsamen Haushaltsgerätes (gestiftet von den Kreiswerken Cham) und einem 100 Euro Essensgutschein im Gasthaus „Am Ödenturm“ bis hin zu zahlreichen Eintrittskarten und Gutscheinen für Einrichtungen im Landkreis. Die richtige Lösung war übrigens: 50 Jahre Landkreis Cham – Beste Aussichten seit 1972.
(Bericht und Bild: Landratsamt Cham)