Berichte aus dem Landratsamt Regensburg / Bild: Landratsamt Regensburg

Regensburg (RL).   KoKi – Netzwerk frühe Kindheit lädt ein zum Online-Kurs „Mein Baby und ich – unser gemeinsamer Start“. Los geht’s am Montag, 24. Januar 2022, 13 bis 14 Uhr. Die erfahrene Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Nancy Moleda gibt den Teilnehmer/-innen Tipps und Anregungen für das erste Lebenshalbjahr mit ihrem Baby. Dabei geht sie auf Themen ein wie Schlafen, Säuglingspflege, Urvertrauen,Bindung sowie Ernährung.

Der Kurs ist kostenlos und besteht aus fünf Einheiten. Die weiteren Termine sind Donnerstag, 03.02.22 , Montag, 07.02.22, Donnerstag, 10.02.22, und Montag, 14.02.22, jeweils von 13 bis 14 Uhr.

Wer kann teilnehmen?: Schwangere und werdende Eltern ab der 32. Schwangerschaftswoche sowie Eltern von Babys im Alter bis zu sechs Monaten.

Zur Anmeldung oder für Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen von:

KoKi – Netzwerk frühe Kindheit

Telefon: 0941 4009-608

E-Mail: koki@lra-regensburg.de

Regensburg (RL). Mit dem Scoping-Termin am 16. Mai 2017 begann das förmliche Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines Steinbruchs bei Ettersdorf. Derzeit befindet sich das auf etwa zehn Verfahrensschritte zu unterteilende Verfahren bei Stufe 7, der „Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange“. Die Umweltabteilung des Landratsamtes informiert dazu, wie sich der aktuelle Zwischenstand innerhalb der derzeitigen Verfahrensstufe darstellt und wie das Verfahren dann weitergeht.

 Gegen die Errichtung eines Steinbruchs bei Ettersdorf (Gemeinde Wiesent) gingen im Mai letzten Jahres insgesamt 1.015 Einwendungen ein. Wie es die gesetzlichen Vorgaben verlangen, wurden diese Einwendungen gegenüber dem Antragsteller sowie gegenüber denjenigen Fachstellen bekanntgegeben, deren Zuständigkeitsbereich von den Einwendungen berührt sein kann.

Hierbei wurden insgesamt 21 Fachstellen nochmals beteiligt und um fachliche Überprüfung der Einwendungen sowie Stellungnahme zu diesen gebeten. Bislang liegen der Umweltabteilung elf Rückmeldungen vor. Wie lange die Überprüfung durch die übrigen Fachstellen noch dauern wird, kann derzeit nicht beurteilt werden. Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen war allerdings bereits generell damit zu rechnen, dass die Fachstellen einige Zeit für eine sorgfältige Prüfung benötigen werden.

Sobald die ausstehenden Rückmeldungen vorliegen und ausgewertet sind, kann – als nächste Verfahrensstufe –  ein Erörterungstermin festgesetzt werden. In welchem Rahmen dieser stattfinden kann, wird unter anderem vom weiteren Verlauf der pandemischen Lage sowie den dann geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben abhängen. Veranstaltungsort und –zeit des Erörterungstermins  werden über das Landkreis-Amtsblatt, die Landkreis-Homepage sowie über die Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht.

Regensburg (RL).   Sport- und Schützenvereine aufgepasst: Die Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2022 („Übungsleiterzuschüsse“) müssen bis spätestens 01. März 2022 beim Landratsamt Regensburg eingegangen sein. Verspätet abgegebene Anträge können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Zu richten ist der Antrag an das Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 12, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg. Diesem sind die gültigen Übungsleiterlizenzen im Original beizulegen.

Bei Übungsleiterlizenzen ohne Prägung, Ausdrucke der Übungsleiterlizenzen, die lediglich digital zur Verfügung stehen, oder bei Lizenzaufteilung ist die zusätzliche Abgabe des Formulars „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ (Version 2022) zwingend erforderlich.

Für die Landkreisförderung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Grundlagen dieser Förderung bilden die Mitgliedermeldungen der jeweiligen Verbände und die bei der staatlichen Förderung berücksichtigten Übungsleiterlizenzen.

Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Landkreis-Homepage abrufbar unter www.landkreis-regensburg.de, Stichwort: Sportförderung, Rubrik: Vereinspauschale des Freistaats Bayern. Ebenso sind hier die auch in diesem Jahr geltenden Corona-Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Förderung hinterlegt.

Bei Fragen steht Frau Kronawitter, Telefon: 0941 4009-173, E-Mail: kommunalaufsicht@landratsamt-regensburg.de gerne zur Verfügung. Bei persönlicher Abgabe der Unterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, wird um Angabe einer E-Mail-Adresse in den Antragsunterlagen gebeten.