Bundespolizei greift 15 Migranten auf

Am Montag (22. April) hat die Bundespolizei 15 ukrainische Staatsangehörige im Bahnhof Memmingen ohne die notwendigen Reisedokumente sowie ohne gültige Fahrscheine aus einem Zug geholt. Die strafmündigen Migranten erhielten Strafanzeigen.

Die Kemptener Bundespolizei erhielt am Montagnachmittag die Mitteilung eines Zugbegleiters, dass dieser bei der Fahrkartenkontrolle im EuroCity-Zug nach München 15 Personen ohne gültige Tickets angetroffen habe und bat die Beamten daher um Unterstützung. Die Bundespolizisten stellen bei der anschließenden Personenkontrolle im Bahnhof Memmingen fest, dass alle ukrainischen Staatsangehörigen zwar über Reisepässe, jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel sowie Zugfahrscheine verfügten.

Bei der Gruppe handelte es sich um eine 28-Jährige mit ihren sechs Kindern im Alter von 3 bis 12 Jahren, eine 46-Jährige mit ihren fünf Kindern, 7 bis 17 Jahre alt, sowie eine 52-Jährige mit ihrer 13-jährigen Tochter. Die Beamten ermittelten, dass die Migranten am 17. April von Ungarn über Österreich und anschließend über die Schweiz nach Deutschland gereist waren. Weiterhin fanden die Polizisten heraus, dass sich die Ukrainer bereits 2022 in Deutschland aufgehalten hatten, seitdem aber mindestens einmal zurück in die Ukraine gereist waren.

Bundespolizei
Streifengang der Bundespolizei

Die Bundespolizisten stellten außerdem bei der Fahndungsüberprüfung der 52-Jährigen fest, dass die Frau seit vergangenen September von der Staatsanwaltschaft Würzburg per Vollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Die Ukrainerin hatte ihre vom Gericht verhängte Geldstrafe in Höhe von über 200 Euro noch nicht beglichen, was sie nun bei den Beamten nachholte und damit eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden konnte.

Die Bundespolizisten zeigten die Ukrainer wegen Erschleichens von Leistungen, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes an. Die 28- und 46-jährigen Frauen müssen sich zudem wegen Einschleusens von Ausländern, die 52-Jährige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt verantworten. Da die Migranten nicht mehr an der Grenze oder im grenznahen Raum angetroffen wurden, leiteten die Beamten die 15 Personen am Dienstagabend (23. April) an das zuständige Anker-Zentrum weiter.

Bundespolizei enttarnt Graffiti-Sprayer 

Am Freitag (19. April) haben Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing auf Beschluss des Amtsgerichts Traunstein die Wohnung eines 30-jährigen mutmaßlichen Graffiti-Sprayers durchsucht. Dabei haben die Beamten neben diversen Farbutensilien auch Gegenstände sichergestellt, mit welchen sich der “Künstler” Zugang zu verschlossenen Bereichen verschafft haben könnte. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing ermittelt.

Seit 2020 ist die Bundespolizeiinspektion Freilassing einem 30-jährigen Sprayer aus dem Landkreis Altötting auf der Spur, der Graffitis an Infrastruktureinrichtungen hinterlassen hatte. Nun wurde er identifiziert.

Der Deutsche steht im Verdacht, zwischen August 2020 und Mai 2023 im Raum Burghausen, Mühldorf am Inn, Altötting, Eggenfelden und Traunstein Einrichtungen des Schienennetzes der Bahn, Strom- und Telefonverteiler sowie Lärmschutzwände an Autobahnen und Bundesstraßen durch das Anbringen von Graffitis beschädigt zu haben. Seinen “Kunstwerken” fügte der Beschuldigte meist ein sogenanntes “Tag”, ein persönliches Signaturkürzel, hinzu. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 38.000 Euro.

Aufgrund der Beweislage erließ das Amtsgericht Traunstein einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 30-Jährigen, der von Kräften der Bundespolizeiinspektion Freilassing am Freitagmorgen vollstreckt wurde.

Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zahlreiche Spraydosen, diverse Sprühköpfe, mehrere Datenträger und Fasermalstifte waren das umfangreiche Kreativsortiment des 30-Jährigen. Neben der “künstlerischen Ader” wiesen aufgefundene Bolzen- und Seitenschneider, Handschuhe, Vermummungsgegenstände auf eine gewisse kriminelle Energie des Sprayers hin.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt die Bundespolizeiinspektion Freilassing die weiteren Ermittlungen.