Urkundenfälschung und Fahren trotz Fahrverbots – 11.01.2023, gegen 10:20 Uhr, kontrollierten die Schleierfahnder der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus auf einem Parkplatz an der BAB A6, in Fahrtrichtung Grenze, einen Fiat 500 mit tschechischer Zulassung. Am Steuer saß ein deutscher Staatsangehöriger. Er händigte zwar eine Fahrerlaubnis aus, jedoch stellte sich schnell heraus, dass gegen ihn ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand.
Bei der genaueren Inaugenscheinnahme des Fiats fielen den geschulten Fahndern Ungereimtheiten an einigen Bauteilen auf, die auf eine Veränderung der Fahrgestellnummer hindeuteten. Nachdem sich diese bestätigte, wurde das Fahrzeug sichergestellt. Der Deutsche muss sich nun wegen Urkundenfälschung und Fahren trotz Fahrverbots verantworten.
Fahrt unter Einfluss von Betäubungsmitteln – ohne Führerschein – Die Beamten der Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus kontrollierten am 11.01.2023, gegen 22:30 Uhr, einen Skoda mit tschechischer Zulassung an einem Parkplatz an der BAB A93. Der Fahrer, ein tschechischer Staatsangehöriger, gab bei der Kontrolle auch gleich zu verstehen, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, da ihm diese im Vorjahr entzogen wurde.
Da bei dem Mann drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden, wurde ein Drogenvortest durchgeführt, welcher positiv ausfiel. Außerdem konnten die Beamten in der Jacke des Tschechen eine geringe Menge Marihuana auffinden. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt, eine Blutentnahme durchgeführt, und die Weiterfahrt unterbunden.
Den Mann erwarten Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach dem Betäubungsmittelgesetz. Die Staatsanwaltschaft hat außerdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700,- Euro angeordnet.