Lkr. Schwandorf. Am gestrigen Dienstag hatten wir 30 neue Infektionen, womit die Fallzahl auf 2.588 steigt. Die 7-Tage-Inzidenz wird heute vom Robert-Koch-Institut mit 108,9 und vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit 127,81 angegeben. Dabei gehen beide von exakt der gleichen Zahl an Infektionen aus. Die Unterschiede ergeben sich aus der tageszeitlichen Abgrenzung, die vom RKI um 0 Uhr (Mitternacht) und vom LGL um 8 Uhr morgens getroffen wird.
Die Ergebnisse aus den Reihentestungen in verschiedenen Heimen stehen noch aus. In Quarantäne befindet sich seit heute eine Gruppe des Kindergartens St. Marien in Oberviechtach.
Ab heute bis zum Ablauf des 05. Januar 2021 gilt in Bayern die Zehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Wir haben diese Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie die amtliche Begründung dazu unter „Downloads“ in unsere Corona-Homepage eingestellt. Von den Änderungen sind unter anderem Gottesdienste, Versammlungen nach Versammlungsrecht, Besuchs- und Schutzregelungen in den Heimen, die Sportausübung, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, die Schulen ab der achten Jahrgangsstufe und das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen betroffen.
Details zu den neuen Vorgaben sind der überörtlichen Presse zu entnehmen. Weitere Einschränkungen treten in Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 200 oder gar 300 überschreitet.
Lkr. Tirschenreuth. Heute sind 17 neue Fälle zu verzeichnen. Bei 2 Fällen handelt es sich um bereits unter Quarantäne stehende Kontakt-1-Personen zu infizierten Fällen. Leider sind auch 3 Todesfälle zu verzeichnen. Es handelt sich dabei um über 75-jährige Personen mit Vorerkrankungen, alle drei Personen sind an SARS-CoV-2 verstorben.
Zahl der Infizierten mit dem Corona-Virus: 1982
Zahl der Todesfälle – an SARS-CoV-2 verstorben: 133
Zahl der Todesfälle – an und mit SARS-CoV-2 verstorben: 154
Zahl der Genesenen (Schätzung orientiert an Kriterien RKI): 1727
7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner: siehe RKI und LGL
Hinweis:
Das Landratsamt weis darauf hin, dass das Überqueren der tschechischen Grenze z. B. zum Tanken oder zum Zigarettenverkauf aktuell verboten ist.
Auch wird darauf aufmerksam gemacht, dass in Deutschland nicht nur in Geschäften Maskenpflicht besteht, sondern auch auf den dazugehörigen Verkaufsgelände und den Parkplätzen.
Lkr. Neumarkt. Mit der Corona-Pandemie erleben wir derzeit die größte Herausforderung der letzten Jahrzehnte. Die erneute Ausrufung des Katastrophenfalls für ganz Bayern unterstreicht den Ernst der Lage sehr deutlich. Wir dürfen deshalb nicht in Panik verfallen, müssen aber gemeinsam alle für uns machbaren Maßnahmen ergreifen, um Schäden von uns aber auch von unseren Mitmenschen fernzuhalten.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. arbeitet bis an die Grenzen der Belastung an der Ermittlung von positiv getesteten Personen und deren Kontaktpersonen. Die stetig steigenden Infektionszahlen und der damit verbundene Inzidenzwert von über 200 sind alarmierend.
Landrat Willibald Gailler appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, soziale Kontakte soweit es geht zu reduzieren: „Bitte verzichten Sie auf private Kontakte, die vermeidbar sind – unabhängig davon, ob es erlaubt ist oder nicht. Beachten Sie weiterhin die Hygieneregeln, halten Sie Abstand und tragen Sie einen Mund- und Nasenschutz wo immer es nötig ist“.
Ziel ist es, die Infektionszahlen zu senken und damit auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, „die Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten“, zu entlasten und Infektionsketten wieder tagesaktuell nachverfolgen zu können. „Nur gemeinsam können wir die Pandemie in den Griff bekommen“, so der Landkreischef.
Landratsamt weiterhin geöffnet, bitte Termin vereinbaren
Nach wie vor hat das Landratsamt Neumarkt für den Publikumsverkehr geöffnet. Um Besucher und Beschäftigte zu schützen, wird jedoch darum gebeten, den Kontakt vorrangig per Telefon, Post oder E-Mail zu suchen. Sofern persönliche Vorsprachen notwendig sind, wird um Terminvereinbarung gebeten.
Zwei Todesfälle im Landkreis weitere Neuinfektionen bestätigt
Im Landkreis Neumarkt wurden zwei weitere Todesfälle durch Coronavirus-Infektionen bestätigt. Es verstarben ein Mann im Alter von 47 Jahren (mit Vorerkrankung) und ein Mann im Alter von 86 Jahren.
Weiter wurden 14 Fälle einer Neuinfektion mit dem Coronavirus bestätigt. 20 Personen wurde als genesen gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz nach den Zahlen des Gesundheitsamtes liegt bei 245,2 (ohne Gewähr).
Aktuell sind 402 mit dem Coronavirus infizierte Personen bestätigt. Davon befinden sich 26 Personen in stationärer, nicht intensivmedizinischer Behandlung im Klinikum, drei Personen befinden sich auf der Intensivstation.
Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle der Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Neumarkt liegt bei 2.173.
Die Gesamtzahl der Fälle beinhaltet auch verstorbene (62) und genesene (1.709) Personen. Als „genesen“ werden die Personen bezeichnet, die aus der Quarantäne entlassen wurden.
Regensburg (RL). Wegen aufgetretener COVID-19-Infektionsfälle sind folgende Schulen und Kindertageseinrichtungen von Quarantänemaßnahmen zum Stand heute neu betroffen:
Städtische Berufsschule I Regensburg: eine Klasse in Quarantäne bis einschließlich 18. Dezember
Gymnasium Pindl Regensburg: eine Klasse plus Nachmittagsbetreuung in Quarantäne bis einschließlich 18. Dezember
Kindergarten Sallern: eine Gruppe in Quarantäne bis einschließlich 21. Dezember
Vom Gesundheitsamt Regensburg wurden jeweils alle notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet.
Lkr. Cham. Für ganz Bayern wurde ab heute (9. Dezember 2020) der coronabedingte Katastrophenfall festgestellt. Es gelten die in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Maßnahmen, um das Pandemiegeschehen nachhaltig zu begrenzen. Die Regeln sind auch im Landkreis Cham einzuhalten. Dieser weist derzeit zwar eine im Landesvergleich unterdurchschnittliche, aber immer noch weit über dem angestrebten Wert von 50 liegende 7-Tage-Inzidenz auf. Landrat Franz Löffler ruft die gesamte Bevölkerung weiterhin zur disziplinierten Mithilfe auf: „Der aktuell niedrige Wert kann sich schnell ändern, wenn wir nicht wachsam bleiben. Bitte vermeiden Sie alle unnötigen Kontakte und halten Sie sich weiter konsequent an die Abstands- und Hygieneregeln.“ Nach den gesetzlichen Vorschriften müssten weitere Einschränkungen in Kraft treten, wenn die Inzidenz auf über 200 ansteigen sollte.
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den zulässigerweise geöffneten Geschäften und der Besuch der geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen),
- der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit einem anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
- Ämtergänge,
- die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
- die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.
Sonderregelung Weihnachten
Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht). Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
Schulen
Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen und in den Förderschulen sowie in FOS/BOS generell der Präsenzunterricht beibehalten. Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt Wechselunterricht. Ausnahmen gelten nur für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart. Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen.
Geschäfte
Bei den Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstands, der zulässigen Kunden pro 10 bzw. 20 qm Verkaufsfläche sowie der Maskenpflicht.
Gottesdienste und Versammlungen
Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Durchgängige Maskenpflicht besteht künftig für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Großveranstaltungen sind untersagt.
Kein Alkoholkonsum im Freien
Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.
Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests). Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt. Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal wöchentlich, einem Coronatest zu unterziehen.
Kleiner Grenzverkehr nur noch in Ausnahmefällen
Die Einreise bzw. Rückreise nach Deutschland ist ohne Test und ohne Quarantäne auch für einen kurzen Aufenthalt unter 24 Stunden nicht mehr möglich. Ausnahmen gelten nur für berufliche Tätigkeit, für Schule und Ausbildung sowie für Besuche von engen Verwandten.
Info
Der Inzidenzwert kann täglich aktuell auf den Seiten des LGL (www.lgl.de) und des RKI (www.rki.de) abgerufen werden.
Der genaue Wortlaut der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung findet sich unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-711/
Amberg-Sulzbach. Der Landkreis Amberg-Sulzbach weist darauf hin, dass am Landratsamt und seinen Außenstellen aufgrund der derzeitigen Coronasituation nur eingeschränkter Parteiverkehr möglich ist. Dies gilt auch für die Zeit vor Weihnachten und zwischen den Jahren. Eine persönliche Vorsprache ist derzeit und bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Verkehrsbehörde mit Zulassungsstelle ist zwischen den Jahren für den Parteiverkehr nicht geöffnet. Für private Zulassungen besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, die Unterlagen inklusive Kennzeichenschilder mit der Post zu schicken (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes einzuwerfen.
Bei sämtlichen Zulassungsvorgängen ist zwingend eine Telefonnummer anzugeben, über welche ein Termin für die Abholung vereinbart werden kann.
Das Landratsamt bittet die Bevölkerung um Verständnis.
Berichte der Landratsämter Schwandorf / Tirschenreuth / Cham / Neumarkt / Regensburg / Amberg-Sulzbach
Bild: Symbolbild