Bericht der Polizei Amberg / Bild: Symbolbild
Amberg. Am Dienstagabend kam es beinahe zu einem Waldbrand in Schnaittenbach, als auf einer Waldfläche von ca. 400 Quadratmetern die Bodenvegetation brannte. Die Feuerwehr Kemnath a. Buchberg löschte den brennenden Boden ab und verhinderte ein Übergreifen der Flammen auf die angrenzenden Bäume. Eine Brandursache konnte vor Ort nicht festgestellt werden, aber aufgrund der trockenen Waldböden wird auf die erhöhte Waldbrandgefahr hingewiesen und um Vorsicht gebeten.
Amberg. Beim sogenannten „Schwammerl“ auf dem Mariahilfberg schaufelten bereits am Montag, gegen 17:00 Uhr zwei Heranwachsende eine Graben, der ca. 20 m x 1,20 x 0,75 m groß ist und wurden von einem 72-jährigen Spaziergänger auf ihr Tun angesprochen. Den Graben würden sie für ihren „Trekkingkurs“ benötigen bekam er zur Antwort. Auch auf den Hinweis, dass es nicht erlaubt ist, Gräben im Wald auszuheben, zeigten sie sich uneinsichtig und einer der jungen Männer beleidigte ihn als „ Du alter Depp“. Der ließ sich da nicht gefallen, fotografierte daraufhin den Täter und erstattete Anzeige wegen Beleidigung.
Kümmersbruck. Genau 0,5 Promille zeigte der Atemalkoholtest bei einem 35-jährigen Autofahrer am Dienstagnachmittag an, nachdem er zur Verkehrskontrolle angehalten worden war. Um Messfehler auszuschließen, wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Bis das Ergebnis eintrifft, bleibt es für den Betroffenen spannend, ob er noch um 500 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot herumkommt.
Amberg. Fünf Versstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zählte die Polizei am Dienstag in Amberg. Vier Heranwachsende hielten sich nicht an den Mindestabstand und stammten zudem aus drei verschiedenen Haushalten. Eine junge Frau wurde spazierend nach Beginn der Ausgangsperre angetroffen und gab forsch an, vom „Matratzensport“ zu kommen.
Da sie neben der ein wenig anrüchigen Aussage aber auch ein süßlicher Geruch von Marihuana umrankte, führte sie auf Nachfrage weiter aus, noch einen Joint mit ihrem Freund geraucht zu haben. Von der Droge hatte sie auch noch ca. 1 Gramm in der Tasche einstecken. Für sie kommt neben dem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz zusätzlich ein Strafverfahren wegen illegalen Besitz von Betäubungsmitteln dazu.