Im Hinblick auf die Corona-Pandemie war ein persönlicher Kontakt im Bürgerzentrum und den dazugehörigen Bürgerbüros, dem Standesamt, dem Versicherungsamt und den Abteilungen Bestattungswesen sowie Einwohnerwesen und Wahlen bis jetzt nur nach Terminvergabe möglich. Schrittweise ab dem 3. bzw. 11. August 2020 (Bürgerbüro Nord und Burgweinting) will sich das Bürgerzentrum wieder einem frei zugänglichen Publikumsverkehr ohne Terminvergabe annähern. Kunden können deshalb ab Anfang August das Bürgerzentrum auch ohne Termin wieder aufsuchen.
Nach wie vor gilt allerdings, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Dies bedeutet, dass einige Dienstleistungen der Bürgerbüros (zum Beispiel Führungszeugnis) und des Standesamtes (Urkunden) weiterhin schriftlich oder elektronisch beantragt werden sollten, um zu verhindern, dass die Wartebereiche überfüllt werden.
Außerdem werden manche Dienstleistungen des Standesamtes, zum Beispiel Kirchenaustritte, Anmeldungen von Eheschließungen, Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen und Rentenanträge weiterhin bevorzugt nach telefonischer Vereinbarung angeboten, da sich dies im Interesse der Kundinnen und Kunden bewährt hat.
In jedem Fall wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache telefonisch oder per E-Mail zu klären, ob ein direkter Kontakt überhaupt erforderlich ist.
Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite der Stadt Regensburg unter www.regensburg.de.
Bitte beachten: Im Hinblick auf die geltenden Abstandsregelungen von eineinhalb Metern können die vorhandenen Wartebereiche nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden, so dass in den einzelnen Bereichen Zugangsregelungen gelten. Im Bereich der Bürgerbüros werden Kunden deshalb beispielsweise auch im Freien warten müssen. Im Standesamt muss man sich über eine Klingel anmelden. Es empfiehlt sich deshalb, „Stoßzeiten“ (Mittagsstunden, Dienstag, Donnerstag) zu vermeiden. An den anderen Tagen oder an den frühen Vormittagen ist der Kundenandrang erfahrungsgemäß geringer.
Unverzichtbar dabei ist, dass sich die Kunden an die geltenden Hygieneregeln (u.a. Abstand, Nase-Mund-Maske) halten. Die Stadt wird die Situation beobachten, insbesondere die Entwicklung des Pandemiegeschehens sowie das Verhalten der Kunden, und bei Bedarf darauf reagieren.