Ein 32-Jähriger sollte vor Gericht vorgeführt werden – und wehrte sich gegen seine Festnahme. Dabei wurde ein Polizeibeamter in Neunburg vorm Wald leicht verletzt.


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Bild: J. Masching

Vorführung nach unentschuldigtem Fehlen vor Gericht

Am Donnerstagnachmittag sollte ein 32-jähriger eritreischer Asylbewerber vor dem Amtsgericht Schwandorf erscheinen. Da er zu Verhandlungsbeginn nicht anwesend war, beauftragte das Gericht die Polizeiinspektion Neunburg vorm Wald mit seiner Vorführung. Die Beamten trafen den Mann in der Gemeinschaftsunterkunft am Plattenberg an.

Falsche Identität angegeben

Vor Ort gab der Mann zunächst an, nicht die gesuchte Person zu sein. Den eingesetzten Beamten war er jedoch aus vorangegangenen Einsätzen bereits bekannt, sodass sich die Identität schnell klären ließ.

Widerstand gegen die Festnahme

Mit seiner Festnahme war der Mann nicht einverstanden und sperrte sich massiv gegen die Mitnahme. Die Polizeibeamten mussten ihn daraufhin mit körperlicher Gewalt fesseln, um ihn zur Dienststelle nach Schwandorf zu verbringen. Ein solches Verhalten kann strafrechtlich als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet werden.

Beamter leicht verletzt, Strafverfahren eingeleitet

Bei der Fesselung wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen. Den 32-Jährigen erwartet nun neben dem ursprünglichen Gerichtstermin ein zusätzliches Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.