Bericht und Bild: Landratsamt Neustadt/Wn.
Lkr. NEW. Grillkohle darf nur vollständig abgekühlt in die Restmülltonne gegeben werden. Andernfalls kann die Mülltonne in Brand geraten.
„Es kam auch schon vor, dass die Müllfahrzeuge Feuer fingen und es in den Müllsammelbunkern des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf brannte“, warnt Peter Hägler, Abfallberater beim Landratsamt. Nur durch schnelles Eingreifen des Betriebspersonals und der Feuerwehr konnte bisher ein größerer Schaden verhindert werden.
Egal ob Holz–, Kohle–oder Grillasche, sie kann von außen erloschen erscheinen, im Inneren aber noch glühen. Zu empfehlen ist deshalb, die Grillkohle mindestens einen ganzen Tag im Grill oder in einem Metallgefäß auskühlen zu lassen. Dabei ist wichtig, immer darauf achten, dass sich im näheren Umkreis vom Aschebehälter keine brennbaren Gegenstände befinden. Kleinste Glutstücke in Verbindung mit brennbaren Abfällen in der Mülltonne oder im Müllfahrzeug können leicht zu einem gefährlichen Brand führen.
Asche wäre zwar ein guter Dünger, aber da eine Aufkonzentrierung von Schwermetallen in der Asche zu einer Anreicherung von Schwermetallen im Komposthumus führt, dürfen Aschen weder in die Biotonne noch auf den Kompost gelangen.
Asche gehört–gut abgekühlt –immer in die Restmülltonne. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung unter 09602 793530