Bericht: Landratsamt Neustadt/Wn. / Bild: Symbolbild
Neustadt/Wn. Auf der Grundlage von neuen Vorgaben zum Kontaktpersonenmanagement des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat das Gesundheitsamt Neustadt–Weiden den eigenen Umgang mit Kontaktpersonen angepasst. Demnach beschränken sich die telefonischen Ermittlungen des Gesundheitsamtes und etwaiger Quarantäneanordnungen enger Kontaktpersonen auf die Haushaltsmitglieder des Infizierten und auf Kontaktpersonen mit Bezug zu sensiblen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen oder mit Einrichtungen, in denen viele Personen zusammenkommen (z.B. Heime, Gemeinschaftsunterkünfte, medizinische Einrichtungen, Schulen und Kindergärten).
Die sonstigen Kontaktpersonen werden künftig von der infizierten Person selbst über die Infektion informiert und sind anschließend aufgerufen, in Eigenverantwortung Maßnahmen zum Schutz ihrer eigenen Umgebung zu treffen.
Die Einzelmaßnahmen sind in einem speziellen Merkblatt beschrieben, das unter der Adresse www.neustadt.de/covid–containment abgerufen werden kann.
„Bei den sehr hohen und vermutlich noch deutlich steigenden Infektionszahlen ist eine vollständige Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt zunehmend unmöglich.“, so die Einschätzung von Dr. Holtmeier, Leiter des Gesundheitsamtes Neustadt–Weiden. Dies liegt
unter anderem daran, dass die Menschen derzeit die Freiheiten in vollen Zügen genießen, was in der Regel mit unzähligen Kontakten zu anderen Personen verbunden ist. Aus diesem Grunde ist eine Fokussierung der Arbeit auf besonders sensitive Bereiche unerlässlich.
Nach seiner Einschätzung wird die Eigenverantwortung in der nächsten Zeit ohnehin zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies betrifft einerseits das Verhalten im Umgang mit anderen Menschen, die Umsetzung der Alltagsregeln (Abstand, Händehygiene, Masken, Lüften), die Inanspruchnahme von Testangeboten und auch die Nutzung digitaler Lösungen. „Gerade die Corona–Warn–App (CWA) hat über lange Zeit ein Schattendasein gespielt.
Dabei spielt diese eine zunehmend wichtige Rolle, wenn ein Infizierter sein Umfeld komfortabel informieren möchte.“ Das beste dabei: Personen, die einen Warnhinweis mit Status „erhöhtes Risiko“ über die CWA erhalten haben, können damit u.a. beim gemeinsamen Testzentrum am
Volksfestplatz in der Conrad–Röntgen–Straße in Weiden oder beim Hausarzt vorstellig werden und einen kostenfreien PCR–Test erhalten.“ Darüber hinaus empfiehlt Dr. Holtmeier für jeden Haushalt, ein paar Schnelltests parat zu haben, und sich im Falle von Symptomen oder nach einem Kontakt mit einem Infizierten selbst testen zu können. Im Übrigen berechtigt ein positives Schnelltestergebnis ebenfalls zu einer PCR–Testung u.a. beim Testzentrum am Volksfestplatz oder beim Hausarzt.
Klares „Ja“ zur Corona–Schutzimpfung
Auch beim Impfen rät Dr. Holtmeier zur Eigenverantwortung für einen selbst und sein Umfeld: „Wir beobachten den Effekt, dass sich Personen trotz vollständigem Impfschutz mit Corona anstecken, das ist Fakt. Aber selbst, wenn somit völlige Sorglosigkeit für Geimpfte fehl am Platz ist,
so zeigen die bayernweiten Inzidenzen eindeutig, dass die Ungeimpften den größten Teil der Infizierten ausmachen. Außerdem reduzieren Impfungen das Komplikationsrisiko beträchtlich.“ So verläuft eine Infektion trotz Impfung (sog. Durchbruchsinfektion) meist mild. Die 7–Tage–Hos-
pitalisierungs–Inzidenz liegt laut LGL1 bei Geimpften lediglich bei 1,8 pro 100.000 Einwohner im Vergleich zu 6,8 bei Ungeimpften.
Von diesem Schutz profitiert einerseits der Geimpfte selbst, wenn die Infektionszahlen steigen und es zunehmend schwieriger wird, Infektionsrisiken zu entgehen. Andererseits leistet der Geimpfte damit auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems. Also ein eindeutiges „Ja“ zur Impfung.