Bericht des Landratsamtes Regensburg / Bild: Symbolbild
Regensburg (R/L). Pflegende Angehörige werden priorisiert geimpft. Sie sollten sich daher im Anmeldeportal BayICO registrieren lassen, um so zeitnah ein Impfangebot bekommen zu können. Darauf weist der Ärztliche Leiter der Landkreis-Impfzentren, Dr. Andreas Piberger, hin.
Unter den Begriff ambulante Dienste fallen ausweislich der Begründung der novellierten Coronavirus-Impfverordnung auch pflegende Angehörige. Diese können im bayernweiten Anmeldeportal BayIMCO unter dem Oberbegriff „Ich arbeite in einer Pflege- oder medizinischen Einrichtung“ den Punkt „ambulanter Pflegedienst, pflegende Angehörige“ auswählen, und sind so der Priorisierungsgruppe 1 zugeordnet.
Hier der Wortlaut des § 2 der am 31. März novellierten Coronavirus-Impfverordnung, der den Personenkreis, die mit höchster Priorität Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung haben, wie folgt definiert
(In Fettschrift die Passage zu den pflegenden Angehörigen.)
- 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität
(1) Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- Personen, die im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben,
- Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen oder in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten.
(2) Personen nach Absatz 1 Nummer 1 können getrennt nach Geburtsjahrgängen, beginnend mit den ältesten Jahrgängen, zeitversetzt zur Schutzimpfung eingeladen werden.