(Berichte der Polizei Furth im Wald) – Alkohol am Steuer – Am frühen Sonntagmorgen führten Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald am Grenzübergang Furth im Wald eine Verkehrskontrolle durch. Dabei nahmen sie bei einem 24-Jährigen aus dem Gemeindebereich Neukirchen b.Hl.Blut Alkoholgeruch aus dem Fahrzeug wahr. Ein vor Ort freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Auf der Dienststelle erfolgte ein gerichtsverwertbarer Test mit einem Ergebnis im Ordnungswidrigkeitenbereich. Den Fahrer erwartet nun ein Fahrverbot von einem Monat und ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Pkw nicht in Deutschland zugelassen – Am Sonntagabend kontrollierten Beamte der Grenzpolizei einen 24 jährigen Fahrer eines VW Passat mit rumänischer Zulassung. Der Mann reiste aus Tschechien kommend nach Deutschland ein und war unterwegs zu seinem Wohnsitz im Bereich Sankt Englmar. Bei der Kontrolle der Fahrzeugzulassung wurde festgestellt, dass der Pkw über keine gültige ausländische Zulassung mehr verfügte. Zudem begründete der Fahrer vor mehr als acht Monaten einen festen Aufenthalt im Inland und arbeitet seither als Paketzusteller. Da er sein Fahrzeug in Deutschland nicht ordnungsgemäß umgemeldet hatte, muss nun gegen Ihn wegen eines Verstoßes nach dem Kraftfahrtsteuergesetz und aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach der Fahrzeugzulassungsverordnung ermittelt werden.
Verbotene Böller mitgebracht – Am Samstag, kurz vor 18 Uhr, kontrollierte eine Streife der Schleierfahndung auf der B 20 bei Furth im Wald einen Pkw Fiat mit Landshuter Zulassung. Besetzt war das Fahrzeug mit vier Personen im Alter von 15 bis 18 Jahren. Die jungen Männer kamen von einem Einkaufsbesuch aus Tschechien zurück. Auf Nachfrage gaben sie an, u. a. auch Silvesterkracher erworben zu haben. Bei der Inaugenscheinnahme der Kracher wurde festgestellt, dass es sich um verbotenes Feuerwerk der Klassifizierung F 3 handelte.
Die insgesamt 184 Böller in mehreren Verpackungen wurden sichergestellt und der geregelten Entsorgung zugeführt. Gegen die drei vormaligen Besitzer mussten Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz und nach der Abgabenordnung eröffnet werden. Neben der zu erwartenden Strafe seitens der Staatsanwaltschaft fallen zusätzlich noch Entsorgungskosten durch eine Fachfirma im dreistelligen Eurobereich an, welche den Einkauf im Nachbarland erheblich verteuern dürften.
Busfahrer mit Drogen – Am Montagnachmittag führten Beamte der Polizeiinspektion Furth im Wald bei einem Schulbusfahrer bei Eschlkam eine Verkehrskontrolle durch. Da der Fahrer offensichtliche Anzeichen für einen kürzlichen Drogenkonsum zeigte, erfolgte eine Durchsuchung. Dabei fanden die Beamten eine geringe Menge Marihuana. Da auch ein Schnelltest positiv auf THC reagierte, veranlassten die Beamten eine Blutentnahme bei dem Mann. Die Polizei stellte die Fahrzeugschlüssel sicher und organisierten den Weitertransport der Schüler. Gegen den Fahrer wird wegen des Anfangsverdachts eines Betäubungsmitteldeliktes und Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mitteln geführt.
Ohne Führerschein aber mit Diebesgut – Am Montagabend, etwa um 19.30 Uhr, kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe aus Furth im Wald einen Pkw Skoda Superb mit slowakischer Zulassung. Der Fahrer, ein 55 jähriger Bauarbeiter aus der Slowakei war auf dem Weg nach Hause, als er kurz vor der Grenze nach Tschechien am Schafberg angehalten wurde. Er händigte den Beamten einen ukrainischen Führerschein aus, welcher als Totalfälschung erkannt wurde. Eine weitergehende Überprüfung seiner Personalien ergab dann, dass der Mann überhaupt keine Fahrerlaubnis besaß. Im Fahrzeug wurden diverse Gegenstände aufgefunden, an denen sich zum Teil noch Originalsicherungen gegen Ladendiebstahl befanden.
Da hierfür keinerlei Kaufbelege bzw. Eigentumsnachweise vorgelegt werden konnten, wurden die Waren, es handelte sich überwiegend um Hygiene- und Kosmetikartikel einer Drogeriemarktkette, sichergestellt. Der slowakische Staatsangehörige muss sich nun wegen Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts des Ladendiebstahls einem Strafverfahren stellen. Die Ermittlungen zur Herkunft der Waren laufen, der Beschuldige hatte zur Sicherung des Strafverfahrens in Absprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft, eine Sicherheitsleistung im dreistelligen Eurobereich zu hinterlegen.