Polizei
Da es regelmäßig zu zahlreichen Wildunfällen im Dienstbereich der Polizeiinspektion Nabburg kommt, möchte man den Verkehrsteilnehmern Anregungen geben, wie man sich nach einem Wildunfall richtig verhält:
Einige Unfälle könnte man durch angepasste Geschwindigkeit und umsichtiges Fahren sicherlich verhindern. Sollte es dennoch zu einem Zusammenstoß oder Anstoß mit einem Wildtier kommen, muss man stehen bleiben, Warnblinklicht einschalten, die Unfallstelle absichern und überprüfen, ob ein Tier auf der Straße oder im Straßengraben liegt.
Außerdem ist es Pflicht, unverzüglich die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter zu verständigen. Im Falle eines Unterlassens stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz dar.
Die Jagdpächter werden verständigt, um das getötete Tier zu bergen bzw. zu suchen. Auch wenn ein Tier angefahren ist und wegläuft, muss daher unbedingt die Polizei angerufen werden. Um die Arbeit des Jagdpächters zu erleichtern, wäre es sinnvoll, die Unfallörtlichkeit wirklich genau zu beschreiben, bestenfalls zu markieren mit Kreide oder einem umgelegten Begrenzungspfosten.
Die Jagdpächter sind auf diese Angaben angewiesen, damit sie den Suchradius besser eingrenzen können. Eine Hilfe sind auch die Kilometerangaben an den Straßenschildern, falls der Unfall auf Kreis- oder Staatsstraßen passiert.
Durch umsichtiges Verhalten, unverzügliche Mitteilung an Polizei oder Jäger mit genauer Ortsangabe können unnötige Qualen für das Tier verhindert werden.