Zusammenfassung der aktuellen Ermittlungen der Polizeiinspektion Eschenbach i.d.OPf. im Stadtgebiet Pressath sowie Kirchenthumbach, Eschenbach und Vorbach.

Graffiti-Vandalismus in Pressath
Am Samstag, den 18.04.2026, ereignete sich im Stadtgebiet von Pressath eine Serie von Sachbeschädigungen durch Graffiti. Unbekannte Täter brachten zwischen etwa 20:45 Uhr und 21:05 Uhr großflächige Farbschmierereien an mehreren privaten und öffentlichen Objekten an. Die betroffenen Tatorte erstrecken sich entlang der Straßen „Am alten Sportplatz“, im Bereich des Stadtparks sowie entlang der „Bahnhofstraße“. Insbesondere wurden die Farben Lila, Schwarz und Orange verwendet. Der entstandene Sachschaden wird derzeit ermittelt, dürfte jedoch erheblich sein.
Verkehrsschild in Kirchenthumbach entwendet
In der Nacht vom 20. auf den 21. April wurde auf der Zufahrtsstraße von der B470 kommend in Richtung Eschenbacher Straße in Kirchenthumbach ein Verkehrszeichen entwendet. Es handelt sich um eine Richtungstafel in Kurven im Wert von knapp 200 Euro. Dieses Schild ist für die Verkehrssicherheit in der scharfen Kurve von wesentlicher Bedeutung, da das Fehlen insbesondere bei Nässe oder Dunkelheit eine erhebliche Gefahrenquelle für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer darstellt.

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Pkw in Vorbach zerkratzt
In der Nacht von Freitag, den 18.04., auf Samstag, den 19.04., kam es in der Sandbühlstraße in Vorbach zu einer Sachbeschädigung an einem geparkten Pkw. Bislang unbekannte Täter zerkratzten die Fahrzeugtüren eines VW Golf, wodurch ein Sachschaden in Höhe von etwa 1.500 Euro entstand.
Sachbeschädigung an Eschenbacher Schulen
Im Zeitraum von Donnerstag, den 16.04.2026, bis Montag, den 20.04.2026, wurden zwei Schulgebäude in Eschenbach beschädigt. Sowohl an der Wirtschaftsschule als auch am Gymnasium wurde jeweils ein Fenster mittels eines Steins eingeworfen. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der entstandene Sachschaden auf insgesamt etwa 1.500 Euro.
Info
ie Zerstörung, Beschädigung oder Verunreinigung fremder Sachen (§ 303 StGB). Strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
