Neukirchen.  In der Nacht zum Donnerstag (22.10.2020) gegen 01.30 Uhr wollten Beamte der Polizeiinspektion Sulzbach-Rosenberg bei einem Mehrparteienhaus in Neukirchen durch Briefkasteneinwurf eine Vorladung zustellen.

Bei Betreten des Grundstücks kamen die Ordnungshüter an einem Gewächshaus vorbei, in dem eine stattliche Cannabis-Pflanze rankte, deren oberstes Gezweige bereits abgeerntet schien. Das polizeiliche Einschreiten zur Nachtzeit beschränkte sich dann auch auf die sofortige Sicherstellung des Strauches.

Bis zum Tagesanbruch konnte das Gewächshaus seinem Besitzer, einem 50jährigen Hausbewohner, zugeordnet und der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Amberg vorgetragen werden. Weil es aufgrund der vorgefundenen Situation nahe lag, dass der Glashausbesitzer inkriminierte Pflanzenprodukte bereits in seiner Wohnung zum Trocknen aufgehängt hatte, erließ ein Richter am Amtsgericht Amberg einen Durchsuchungsbeschluss, der dann am Donnerstagmorgen auch sofort vollzogen wurde.

Die Durchsuchung förderte sowohl den erwarteten, frisch abgeschnittenen und zum Trocknen aufgehängten Cannabis-Stängel zutage als auch verbotenen Cannabissamen und diverse Rauschgiftutensilien. Außerdem wurden Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen und für die der Besitzer keine ärztliche Verschreibung vorweisen konnte, sowie mehrere Messer, deren Verwendungszweck es zu überprüfen gilt, beschlagnahmt.

Den Cannabis-Gärtner erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 

Bericht der PI Sulzbach-Rosenberg

Bild: Symbolbild